Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine permanente rechtliche Verpflichtung der Universität. Im Fokus der Gleichstellungsarbeit der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) stehen der Abbau struktureller Hürden sowie die Gewährleistung eines geschlechtergerechten Universitätsumfeldes.

Hier finden Sie die gesetzlichen und konzeptuellen Grundlagen der Gleichstellungsmaßnahmen der JGU:

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben berücksichtigen die Hochschulen die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen und verhindern oder beseitigen Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Alter oder sexueller Identität (§ 2 Abs. 3 HochSchG, Hochschulgesetz). Aufgabe der Hochschulen ist es laut Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern; unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts zu beseitigen und zu vermeiden. Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sicherzustellen. Die Hochschulen haben die Aufgabe die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Ebenen und in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, aktiv zu fördern (§ 4 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 3 HochSchG ).

In allen Phasen der Vorbereitung, Planung, Entscheidung und Durchführung einer Maßnahme sind mögliche geschlechtsspezifische Auswirkungen zu prüfen (Gender-Mainstreaming) (§ 4 Abs. 2 HochSchG). Bei der Benennung von Gremienmitgliedern gilt das Prinzip der Geschlechterparität (§ 37 Abs. 3 und 4 HochSchG), für die Wahl zum Senat und zum Fachbereichsrat (§ 37 Abs. 5 HochSchG). Zudem sind Berufungsverfahren gendergerecht zu gestalten; die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs / der künstlerischen Hochschule(n) ist an dem gesamten Berufungsverfahren von Beginn an zu beteiligen (§ 50 Abs 2 und § 4 Abs. 2 HochSchG).

Bei einem Besetzungsvorschlag für eine Professur ist die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten beizufügen (§ 50 Abs. 5 HochSchG).

Zu den Aufgaben des Senats der Universität gehört die Bestellung einer Senatsgleichstellungsbeauftragten (§ 4 Abs. 4 bis 7 HochSchG) und das Beschließen eines Gleichstellungsplans (gemäß § 14 LGG), der von dem Präsidium zu erstellen ist und alle sechs Jahre für die Dauer von sechs Jahren gilt (§ 4 Abs. 10 HochSchG). Im Gleichstellungsplan sind Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung enthalten (§ 4 Abs. 10 HochSchG). Auch der Fachbereichsrat soll für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen (§ 4 Abs. 8 HochSchG), deren Aufgaben und Mitwirkung denen der Gleichstellungsbeauftragten des Senats auf der Ebene des Fachbereichs entspricht (§ 4 Abs. 5 HochSchG).

In Teilen ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu berücksichtigen.

Gemäß § 4 Abs. 8 HochSchG soll der Fachbereichsrat für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte und für den Fall der Verhinderung mit denselben Aufgaben, Rechten und Pflichten in der Regel eine Stellvertreterin bestellen. Die Hochschule macht ihren Mitgliedern und Angehörigen die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und deren Stellvertreterinnen in geeigneter Weise bekannt.

Ihr Handlungsfeld umfasst im weiteren Sinne alle Aufgaben des Fachbereichs, wie sie in § 86 Abs. 2 HochSchG aufgeführt sind mit Blick auf:

  • die Umsetzung des Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern;
  • die gendergerechte Gestaltung von Berufungsverfahren. Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ist an dem gesamten Berufungsverfahren von Beginn an zu beteiligen; dies gilt entsprechend für die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule für Musik Mainz und der Kunsthochschule Mainz;
  • des Weiteren ist sie bei mündlichen Prüfungen auf Antrag der Studierenden teilnahmeberechtigt (§ 26 Abs. 3 Nr. 5 HochSchG).

Zur Wahrnehmung der obenstehenden Aufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche gemäß § 4 Abs. 8 HochSchG auf ihren Antrag von ihren Dienstaufgaben im erforderlichen Umfang freizustellen und mit den zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Mitteln auszustatten. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche sind in allen Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, zur Verschwiegenheit sowie dem Datenschutz verpflichtet. Sie müssen insbesondere Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen einer Beteiligung erhalten haben, vor unbefugter Offenlegung schützen und dürfen ohne die vorherige Einwilligung der Betroffenen personenbezogene Daten nicht verarbeiten (§ 4 Abs. 7 HochSchG).

Darüber hinaus gilt für die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche § 4 Abs. Satz 3 HochSchG: Überträgt eine Gleichstellungsbeauftragte, die freigestellt ist, einer Stellvertreterin Aufgaben zur eigenständigen Erledigung, wird die Stellvertreterin anteilig in dem Umfang, der den übertragenen Aufgaben entspricht, anstelle der Gleichstellungsbeauftragten freigestellt.

An der Johannes Gutenberg‑Universität Mainz (JGU) sind die Gleichstellungsbeauftragten von Anfang bis Ende integrale Mitglieder der Berufungskommissionen. Sie nehmen mit beratender Stimme an allen Phasen – von der Einrichtung der Professur bis zur endgültigen Beschlussfassung im Fachbereichsrat – teil und können jederzeit eigene Stellungnahmen einbringen, die in Senat, Präsidium und Ministerium wirksam werden.

Ihre zentrale Aufgabe liegt darin, ein gendergerecht gestaltetes Verfahren sicherzustellen: Sie achten darauf, dass strukturbedingte Benachteiligungen abgebaut werden, Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange keine Parität vorliegt, und dass berufliche Lebenszeiten einschließlich familienbedingter Auszeiten angemessen gewürdigt werden.

Die Mitwirkung ist gesetzlich in § 50 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Hochschulgesetzes RLP verankert und wird durch die JGU-Richtlinien ergänzt.

Damit tragen sie wesentlich zu Transparenz, Fairness und institutioneller Gleichstellung bei – entscheidend für chancengerechte Berufungskulturen und die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der JGU.

Im Rahmen des Projekts gender- und diversitätsgerechte Berufungsverfahren unterstützen wir Sie gerne.

Gemäß § 4 Abs. 4 HochSchG bestellt der Senat einen Ausschuss für Gleichstellungsfragen und auf dessen Vorschlag für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte und für den Fall der Verhinderung mit denselben Aufgaben, Rechten und Pflichten in der Regel eine Stellvertreterin; von diesen soll eine Hochschulbedienstete im Sinne des § 46, eine andere ein weibliches Mitglied der Hochschule sein.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen, und kann dem Präsidium auf diesen Gebieten Maßnahmen vorschlagen (§ 4 Abs. 5 HochSchG).

  • Unterstützung des Präsidiums, der übrigen Organe der Hochschule und der von diesen gebildeten Ausschüssen bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach § 4 Abs. 1 bis 3 HochSchG.
  • Regelmäßiger Bericht an das Präsidium und den Senat über ihre Tätigkeit  (§ 4 Abs. 5 HochSchG).
  • Mitwirkung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen (§ 4 Abs. 5 HochSchG).
  • Teilnahme an mündlichen Prüfungen auf Antrag Studierender (§ 26 Abs. 3 Nr. 5).

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist sie rechtzeitig und umfassend über alle Maßnahmen zu unterrichten, an denen sie mitwirken kann, sie kann Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen; ihre Stellungnahmen sind den Unterlagen beizufügen (§ 4 Abs. 5 HochSchG).

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in allen Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, zur Verschwiegenheit sowie dem Datenschutz verspflichtet. Sie muss insbesondere Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen einer Beteiligung erhalten hat, vor unbefugter Offenlegung schützen und darf ohne die vorherige Einwilligung der Betroffenen personenbezogene Daten nicht verarbeiten (§ 4 Abs. 7 HochSchG).

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfolgt mit ihrem Rahmenplan zur Gleichstellung der Geschlechter (PDF) das Ziel, ein diskriminierungsfreies und chancengerechtes Umfeld für alle Universitätsmitglieder zu schaffen. Der Plan dient als strategischer Leitfaden, um strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Universität zu fördern.

Zentrale Maßnahmen umfassen die Förderung von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen, die geschlechtergerechte Gestaltung von Berufungsverfahren und die Implementierung von Gender-Mainstreaming in universitären Entscheidungsprozessen. Die Gleichstellungsbeauftragten des Senats und der Fachbereiche spielen dabei eine aktive Rolle und sind in Gremien und Berufungskommissionen eingebunden.

Der Rahmenplan wird regelmäßig aktualisiert und durch konkrete Gleichstellungspläne der Fachbereiche ergänzt, um eine nachhaltige und wirksame Gleichstellungspolitik an der JGU sicherzustellen.


Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde im Rahmen des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder gefördert. Dieses Programm unterstützt Hochschulen dabei, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft nachhaltig zu fördern – insbesondere durch mehr Professorinnen, gezielte Nachwuchsförderung und strukturelle Verbesserungen.

An der JGU umfasst das Gleichstellungskonzept:

  • Karriereförderung für Wissenschaftlerinnen durch Programme wie ProWeWin, Christine de Pizan-Mentoring und MeMentUM,
  • mehr Frauen in Spitzenpositionen, etwa durch gezielte Berufungsmaßnahmen,
  • die gezielte Ansprache von Studentinnen in unterrepräsentierten Fächern, insbesondere im MINT-Bereich.

Mit diesen Maßnahmen setzt die JGU Impulse für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der akademischen Laufbahn.


Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz setzt sich aktiv für ein respektvolles und sicheres Umfeld für alle Universitätsmitglieder ein. Sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Diskriminierung werden an der JGU nicht toleriert. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der Senat am 29. April 2022 eine aktualisierte Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (PDF) verabschiedet, die die vorherige Version von 2013 ersetzt.

Diese Richtlinie gilt für alle Mitglieder der Universität – Studierende, Beschäftigte und Lehrende – und verpflichtet die Institution, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus präventive Maßnahmen zu ergreifen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Dazu gehören klare Beschwerdewege, vertrauliche Ansprechstellen und gezielte Schulungsangebote.

Mit dieser Richtlinie bekennt sich die JGU zu einer aktiven Schutzkultur, die die Würde und Integrität jedes Einzelnen wahrt.


Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfolgt mit ihrer Diversitätsstrategie das Ziel, ein inklusives und chancengerechtes Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, sozialem Hintergrund, sexueller Identität oder Lebenssituation.

In einem breiten partizipativen Prozess entwickelt, bildet die Strategie die Grundlage für ein nachhaltiges Diversity-Management und die Förderung einer respektvollen, offenen Hochschulkultur. Vielfalt wird dabei als Stärke verstanden: Sie bereichert Lehre, Forschung und Campusleben und verlangt zugleich ein aktives, strukturelles Engagement auf allen Ebenen der Universität.


Alle Grundlagen und Richtlinien finden Sie auch gesammelt in unserem Download Center.

Unser Beratungsangebot ist auch in englischer Sprache verfügbar. Haben Sie weitere Sprachbedarfe? Bitte sprechen Sie uns an.

Our counseling services are also available in English. Do you have any other language requirements? Please get in touch with us.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche als PDF.

Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen ist ein Gremium, das sich für die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität einsetzt. Er existiert seit dem Sommersemester 1986. Laut Hochschulgesetz gehören zu den Aufgaben des Senatsausschusses:

  • die Erstellung eines Vorschlages für den Senat zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen (für die Dauer von drei Jahren) (§ 4 Abs. 4 HochSchG);
  • die Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§ 4 Abs. 6 HochSchG).

Der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen arbeitet unter dem Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten (des Senats) und setzt sich aus je drei Vertreter:innen aller Statusgruppen zusammen: Studierende, Mitarbeiter:innen aus dem Bereich Medizin, Technik und Verwaltung, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Professor:innen. Beratend hinzugezogen wird der Präsident und der Personalrat.

Die Landeskonferenz (LaKoF) ist ein Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten und weiterer Akteur:innen der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Rheinland-Pfalz im Chancengleichheitsbereich.


Die Bundeskonferenz (bukof) ist die geschlechterpolitische Stimme im wissenschafts- und hochschulpolitischen Diskurs. In der bukof sind alle verbunden, die Struktur und Kultur von Hochschulen in Deutschland geschlechtergerecht gestalten. Die bukof ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Mitglieder sind die Hochschulen, vertreten durch Gleichstellungsakteur:innen, Mitarbeiter:innen und Funktionsträger:innen im Chancengleichheitsbereich an Hochschulen und Mitarbeiter:innen in den Geschäftsstellen der Landeskonferenzen.

Die bukof bietet allen Gleichstellungsakteur:innen an Hochschulen eine gemeinsame Plattform. Sie dient dem wechselseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch zu hochschul- und gleichstellungspolitischen Themen auf Landes-, Bundes- und Hochschulebene. Neben der Vernetzung und dem Austausch berät die bukof auf Bundesebene Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsverwaltung.

Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen ist ein Gremium, das sich für die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität einsetzt. Er existiert seit dem Sommersemester 1986. Laut Hochschulgesetz gehören zu den Aufgaben des Senatsausschusses:

Mittels einer Vielzahl von Aktivitäten, Maßnahmen, Instrumenten und Strukturen verfolgt die JGU mit ihrer Gleichstellungsarbeit das Ziel, Chancengleichheit in allen Bereichen herzustellen und mit intersektionaler Perspektive zu verändern.

Folgend finden Sie eine Übersicht über die Maßnahmen zur Frauenförderung, Gleichstellung, Vereinbarkeit und Herstellung von Chancengleichheit, die an der Universität Mainz derzeit angeboten werden.

Das Programm richtet sich an alle Wissenschaftlerinnen ab der frühen Promotionsphase.

Dabei werden Workshopangebote zur Erlangung von wissenschaftsrelevanten Schlüsselqualifikationen je nach Zielgruppe aufgesetzt, welche allen Fächergruppen offen stehen.

Flankierend werden Beratungs- und Coachingformate angeboten, um den Verbleib der Frauen im Wissenschaftssystem zu unterstützen. Wichtig ist uns an dieser Stelle die Förderung der Zielgruppe mit intersektionaler Perspektive.

Dienstag, 29.09.2026 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Referentin | Dr. Dieta Kuchenbrandt, schainundkuchenbrandt

Ort | Online via Zoom

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Promovierende in der fortgeschrittenen Phase (R1) sowie Postdocs in der frühen Phase (ca. 1.-4. Postdoc-Jahr, R2) und ist ausgerichtet auf Teilnehmende, die Interesse an einer akademischen Karriere in Deutschland haben und sich über die Möglichkeiten und Anforderungen genauer informieren möchten. 

Ziele & Inhalt

Ziel des Seminars ist es, Ihnen einerseits einen Rahmen zu geben, über Ihre eigenen beruflichen Motivationen zu reflektieren. Zum anderen bietet das Seminar Wissen, Hintergründe und Orientierung zur Planung und Entwicklung der nächsten Schritte hin zu einer langfristigen akademischen Karriere in Deutschland. Hierbei werden zunächst Fragen erörtert wie: Welche langfristigen beruflichen Optionen bietet der »Arbeitsmarkt Academia« für Wissenschaftler*innen und wie stehen hier eigentlich die Chancen? Welche Anforderungen und Kriterien sollten für diesen Karriereweg erfüllt sein? Wann sind welche Aufgaben besonders wichtig? Was hat die höchste Priorität? Wie wichtig ist die Habilitation? Welcher Zeitrahmen ist angemessen? Das Seminar informiert Sie über die zentralen Anforderungen (auch über Publikationen und Drittmittel hinaus) und Meilensteine für eine wissenschaftliche Karriere.

Weiterhin vermittelt das Seminar Ihnen konkrete Tipps und Hinweise sowohl zur Gewichtung dieser Anforderungen als auch zu strategischen Überlegungen während der Postdoc-Phase auf dem Weg zur Professur. Darauf aufbauend bietet das Seminar Ihnen Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme durchzuführen und Ihr eigenes akademisches Profil zu reflektieren sowie idealerweise daraus nächste wichtige Schritte abzuleiten. 

Methoden

  • Interaktiver Input und Kurzpräsentationen durch die Dozentin
  • Reflektion der beruflichen Motive
  • Kleingruppenreflektion
  • Strukturierte Analyse des akademischen Profils

Begleitende Materialien

  • Handout zum Video
  • Workbook mit
    • Analyse eigener beruflicher Motive
    • Reflexion zum eigenen Netzwerkverhalten
    • Analyse des eigenen akademischen Profils
    • Reflexion zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere
    • 2 Beispiel-CVs für Professurbewerbungen

Einzelsitzung 

Geplante Dauer: 45 min via Zoom

Die Einzelsitzung wird ganz nach den individuellen Bedarfen der Teilnehmer*innen gestaltet. Mögliche Anliegen können sein: Feedback zum CV oder zur Profilanalyse, Reflexion nächster Karriereschritte, weitere individuelle Anliegen  

Ergänzende Hinweise

Bitte beachten Sie: Das Seminar fokussiert insbesondere auf das deutsche akademische System.

Anmeldung

Eine vorherige Anmeldung an prowewin@uni-mainz.de ist erforderlich. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 12 Personen begrenzt.

Mittwoch, 04.11.2026 von 9:00 bis 16:00 Uhr

Referentin | Marietta Gädeke, www.lilit-kommunikation.de  

Ort | in Präsenz auf dem Campus der JGU: Forum 3, Raum 00-303

Inhalt

Wer in kontroversen Debatten wirksam kommunizieren will, braucht mehr als Überzeugungen. Es braucht Struktur im Denken, Klarheit in der Sprache und die Fähigkeit, auch bei Reibung im Gespräch zu bleiben – ohne den Kontakt zum Gegenüber zu verlieren.

Der Workshop ist als Präsenzformat konzipiert, das Debattenkultur und Gender-Diskurse gezielt verbindet.

Gender ist im Hochschulkontext ein Thema, in dem fachliche Fragen, politische Deutungen und institutionelle Rahmenbedingungen eng ineinandergreifen. Entsprechend hoch ist die Dynamik in Gesprächen: Positionen verhärten sich schnell, während gleichzeitig die Erwartung besteht, differenziert und dialogfähig zu bleiben. Genau hier setzt der Workshop an. Er schafft einen Raum, in dem komplexe und sensible Fragen nicht vereinfacht, sondern strukturiert verhandelt werden.

Die Teilnehmenden analysieren zentrale Konfliktlinien, entwickeln klare Argumentationen und prüfen die Tragfähigkeit von Positionen. Sie üben, auch ungewohnte oder zugeloste Standpunkte überzeugend zu vertreten – ein erzwungener Perspektivwechsel, der den eigenen Denkraum erweitert, kognitive Agilität schult und die Fähigkeit stärkt, Diskussionen bewusst zu führen, statt reflexhaft zu reagieren.

Im Verlauf des Tages werden die erarbeiteten Inhalte in einer moderierten Debatte erprobt. So entsteht ein Seminar, das rhetorisches Handwerk mit Reflexion verbindet und die Teilnehmenden befähigt, auch in politisierten Kontexten klar, differenziert und souverän zu kommunizieren.

Lernziele

Die Teilnehmenden…

  • Analysieren kontroverse Gender-Themen aus verschiedenen Perspektiven
  • Strukturieren Argumente klar, schlüssig und adressatenorientiert
  • Entwickeln tragfähige Strategien für sensible Debatten
  • Widerlegen Gegenargumente präzise und fair
  • Reagieren souverän auf kritische Fragen und Einwände 
  • Vertreten auch ungewohnte Positionen differenziert und wirkungsvoll

Anmeldung

Eine vorherige Anmeldung an prowewin@uni-mainz.de ist erforderlich. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 12 Personen begrenzt.

Donnerstag, 03.12.2026 von 10:00 bis 17:00 Uhr

Referent | Professor Dr. Martin Papenheim, fresh & bold

Ort | online

Inhalt

Der Workshop „Drittmittel für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ wendet sich ausdrücklich an Doktorandinnen der Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften, die sich mit dem Thema „Drittmittelakquise“ beschäftigen. Dabei werden zunächst grundständige Informationen über Umfang und Funktion der Drittmittelforschung an den Universitäten gegeben, insofern sie für die einzelne Nachwuchswissenschaftlerin relevant sind. Es werden die verschiedenen Typen von Geldgebern (öffentlich und private Förderung, Kooperationen) und Angebotsformen, wie Fördertypen, Schwerpunktprogramme, Förderlinien, Top-Down und Bottom-Up, Calls und Initiativbewerbungen vorgestellt. Die zu beachtenden Teile einer Ausschreibung werden beispielhaft behandelt.

Danach werden ausführlich einzelne Geldgeber vorgestellt: EU-Mittel, Mittel der Bundesministerien, Landesmittel, Internationale Förderungen (Auswahl), DFG, DAAD, die großen privatrechtlichen Stiftungen, kleine Stiftungen (im Stifterverband), Fulbright-Commission.

Es folgen die Fördermöglichkeiten für einzelne Wissenschaftlerinnen: Vertretung, Angestelltenstelle, Stipendium, Sachbeihilfen, Kooperationsmittel, Tagungs- und Reisemittel. Wir diskutieren die Pros und Contras einer Eigeneinwerbung, einer aktiven Akquise im Rahmen eines Verbundprojekts und der passiven Einstellung in einem Drittmittelprojekt.

Es werden Recherchemöglichkeiten von Datenbanken, wie Elfi, bis hin zu Newsletter vorgestellt. Wir werden uns dann mit der Gattung „Drittmittelantrag“ beschäftigen. Ausführlich wird darauf eingegangen, wie sich ein Antrag von einer wissenschaftlichen Abhandlung unterscheidet und welche Fehler vermieden werden müssen. Anhand einiger Beispiele wird auf die Ideenfindung für ein sinnvolles Drittmittelprojekt eingegangen. Wir werden uns abschließend fragen, wann und wie ein sinnvoller Einstieg in die Drittmittelakquise erfolgen kann.

Anmeldung

Eine vorherige Anmeldung an prowewin@uni-mainz.de ist erforderlich. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 12 Personen begrenzt.

Donnerstag, 14.01.2027 von 09:00 bis 15:00 Uhr

Ort | online via Zoom

Referentin |Dr. Dieta Kuchenbrandt, schainundkuchenbrandt

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Postdocs aller Erfahrungsstufen (R2/R3) und ist ausgerichtet auf Teilnehmende mit keiner bis wenig Erfahrung mit Berufungsverfahren. Selbstverständlich sind auch erfahrenere Teilnehmende herzlich willkommen. 

Ziele, Inhalte & Format

Dieses Seminar findet im Blended-Learning-Format statt. Sie erhalten Zugang zu einem Lernvideo (Länge: 3 h 10 min), in dem alle wesentlichen Inhalte zum Thema »Bewerben auf (Junior-)Professuren« ausführlich dargestellt werden. Sie nehmen anschließend an einer Gruppensitzung via Zoom teil, in der sowohl offene Fragen bearbeitet als auch wichtige Aspekte hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens geübt werden (z.B. Einstieg in den wissenschaftlichen Vortrag, Kommissionsgespräch). 

Lernvideo

Dauer: 3 h 10 min, verfügbar 3 Wochen lang vor der Gruppensitzung 

Ziel des Videos ist es, Sie über alle Phasen des Berufungsverfahrens detailliert zu informieren und Ihnen konkrete Hilfestellungen und Tipps für Ihre Bewerbungen zu vermitteln. Das Video befasst sich zunächst mit dem Ablauf und den formalen Aspekten des Berufungsverfahrens. Anschließend werden alle nötigen Bewerbungsunterlagen (v.a. CV, Anschreiben, Konzepte) detailliert besprochen und zum Teil mit Beispielmaterialien illustriert. Im dritten Teil werden die Erwartungen und Anforderungen in der Anhörung vor der Berufungskommission sowie wichtige Vorbereitungsschritte thematisiert. Sie erhalten Hinweise und Kurzdemonstrationen zur Gestaltung von wissenschaftlichem Vortrag und Lehrprobe. Zudem werden die häufigsten Fragen und Themen im Kommissionsgespräch vorgestellt.

Begleitende Aufgaben

Aufwand: ca. 1-2 h

Vorbereitung eines 3-min-Vortrags zur Vorstellung des eigenen Profils (einleitender Teil des wissenschaftlichen Vortrags, Instruktionen dazu im Webcast)

Kleingruppensitzung

Geplante Dauer: 6 h via Zoom

In den Gruppensitzungen gibt es zunächst die Möglichkeit, alle noch offen gebliebenen Fragen rund um das Thema Bewerben auf Professuren zu klären. Im Anschluss halten alle Teilnehmenden ihren vorbereiteten 3-min-Vortrag zur Vorstellung des eigenen Profils (einleitender Teil des wissenschaftlichen Vortrags) und bekommen Feedback von den Teilnehmenden sowie der Dozentin. Abschließend wird das Interview mit der Kommission gesondert thematisiert. Hier werden Sie beispielhaft einige typische Fragen aus Kommissionsgesprächen beantworten und erhalten ebenfalls Feedback hierzu.  

Methoden

  • Input via Selbstlernvideo
  • Illustrationen an Beispielmaterialien
  • Kurzpräsentationen der Teilnehmenden
  • Feedback durch die Dozentin & die Teilnehmenden
  • Übung mit Beispielinterviewfragen

Begleitende Materialien

  • Handout zum Video
  • Arbeitsblatt zur Analyse von Professur-Ausschreibungen
  • 2 Beispiel-CVs
  • Beispiellehrkonzept
  • Zwei Formulierungs- und Strukturierungsbeispiele für das Forschungskonzept
  • Liste gesammelter Fragen aus Kommissionsgesprächen

Ergänzende Hinweise

Bitte beachten Sie: Das Schauen des Videos sowie die Vorbereitung eines 3-min Vortrags ist zwingend Voraussetzung für eine sinnvolle Teilnahme an der Gruppensitzung.

Das Seminar beinhaltet eine anschließende Prozessbegleitung. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre Bewerbungsunterlagen bei Eintritt in die Bewerbungsphase an die Trainerin zu senden und hierzu ein schriftliches Feedback zu Optimierungsmöglichkeiten zu erhalten.

Anmeldung

Eine vorherige Anmeldung an prowewin@uni-mainz.de ist erforderlich. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 12 Personen begrenzt.

Freitag, 15.01.2027 von 09:00 bis 15:00 Uhr

Ort | online via Zoom

Referentin |Dr. Dieta Kuchenbrandt, schainundkuchenbrandt

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Postdocs aller Erfahrungsstufen (R2/R3) und ist ausgerichtet auf Teilnehmende mit keiner bis wenig Erfahrung mit Berufungsverfahren. Selbstverständlich sind auch erfahrenere Teilnehmende herzlich willkommen. 

Ziele, Inhalte & Format

Dieses Seminar findet im Blended-Learning-Format statt. Sie erhalten Zugang zu einem Lernvideo (Länge: 3 h 10 min), in dem alle wesentlichen Inhalte zum Thema »Bewerben auf (Junior-)Professuren« ausführlich dargestellt werden. Sie nehmen anschließend an einer Gruppensitzung via Zoom teil, in der sowohl offene Fragen bearbeitet als auch wichtige Aspekte hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens geübt werden (z.B. Einstieg in den wissenschaftlichen Vortrag, Kommissionsgespräch). 

Lernvideo

Dauer: 3 h 10 min, verfügbar 3 Wochen lang vor der Gruppensitzung 

Ziel des Videos ist es, Sie über alle Phasen des Berufungsverfahrens detailliert zu informieren und Ihnen konkrete Hilfestellungen und Tipps für Ihre Bewerbungen zu vermitteln. Das Video befasst sich zunächst mit dem Ablauf und den formalen Aspekten des Berufungsverfahrens. Anschließend werden alle nötigen Bewerbungsunterlagen (v.a. CV, Anschreiben, Konzepte) detailliert besprochen und zum Teil mit Beispielmaterialien illustriert. Im dritten Teil werden die Erwartungen und Anforderungen in der Anhörung vor der Berufungskommission sowie wichtige Vorbereitungsschritte thematisiert. Sie erhalten Hinweise und Kurzdemonstrationen zur Gestaltung von wissenschaftlichem Vortrag und Lehrprobe. Zudem werden die häufigsten Fragen und Themen im Kommissionsgespräch vorgestellt.

Begleitende Aufgaben

Aufwand: ca. 1-2 h

Vorbereitung eines 3-min-Vortrags zur Vorstellung des eigenen Profils (einleitender Teil des wissenschaftlichen Vortrags, Instruktionen dazu im Webcast)

Kleingruppensitzung

Geplante Dauer: 6 h via Zoom

In den Gruppensitzungen gibt es zunächst die Möglichkeit, alle noch offen gebliebenen Fragen rund um das Thema Bewerben auf Professuren zu klären. Im Anschluss halten alle Teilnehmenden ihren vorbereiteten 3-min-Vortrag zur Vorstellung des eigenen Profils (einleitender Teil des wissenschaftlichen Vortrags) und bekommen Feedback von den Teilnehmenden sowie der Dozentin. Abschließend wird das Interview mit der Kommission gesondert thematisiert. Hier werden Sie beispielhaft einige typische Fragen aus Kommissionsgesprächen beantworten und erhalten ebenfalls Feedback hierzu.  

Methoden

  • Input via Selbstlernvideo
  • Illustrationen an Beispielmaterialien
  • Kurzpräsentationen der Teilnehmenden
  • Feedback durch die Dozentin & die Teilnehmenden
  • Übung mit Beispielinterviewfragen

Begleitende Materialien

  • Handout zum Video
  • Arbeitsblatt zur Analyse von Professur-Ausschreibungen
  • 2 Beispiel-CVs
  • Beispiellehrkonzept
  • Zwei Formulierungs- und Strukturierungsbeispiele für das Forschungskonzept
  • Liste gesammelter Fragen aus Kommissionsgesprächen

Ergänzende Hinweise

Bitte beachten Sie: Das Schauen des Videos sowie die Vorbereitung eines 3-min Vortrags ist zwingend Voraussetzung für eine sinnvolle Teilnahme an der Gruppensitzung.

Das Seminar beinhaltet eine anschließende Prozessbegleitung. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre Bewerbungsunterlagen bei Eintritt in die Bewerbungsphase an die Trainerin zu senden und hierzu ein schriftliches Feedback zu Optimierungsmöglichkeiten zu erhalten.

Anmeldung

Eine vorherige Anmeldung an prowewin@uni-mainz.de ist erforderlich. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 12 Personen begrenzt.


Das Programm hat das übergreifende Ziel, promovierende/promovierte sowie habilitierende Wissenschaftlerinnen, die an der JGU tätig sind, in ihrem beruflichen Karriereprozess zu begleiten. Damit verfolgt die Universität die Strategie, langfristig den Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich zu erhöhen.

Das kurz- bis mittelfristige Ziel des Mentoring-Programms ist es, die Vernetzung von Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen (in den Fachbereichen: Katholische und Evangelische Theologie, Sozialwissenschaften, Medien und Sport, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Philosophie und Philologie, Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaften, Geschichts- und Kulturwissenschaften sowie den Hochschulen für Musik und Kunst) zu fördern sowie die Promovendinnen, Post-Docs und Habilitandinnen dabei zu unterstützen, ihre professionellen Kompetenzen zu erweitern und Zugang zu informellen Strukturen und Netzwerken herzustellen. Außerdem dient das Projekt dazu, den Wissenschaftlerinnen wichtige Kontakte zu vermitteln, die ihnen auf ihrem weiteren Karriereweg Perspektiven eröffnen. Sie können sich mit den ungeschriebenen „Spielregeln“ des Wissenschaftsbetriebs vertraut machen.

Mittel- bis langfristig wird angestrebt, die Wissenschaftlerinnen gezielt dabei zu unterstützen, den Weg in eine Professur, in eine Leitungsposition im Universitätsmanagement oder in eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung erfolgreich zu realisieren und damit ihre Chancen auf sichere Beschäftigungsverhältnisse zu erhöhen. Das Projekt will daher an den individuellen Ausgangssituationen der Frauen ansetzen, um diese auf ihrem Karriereweg zu unterstützen.

Aktuelle Ausschreibung

Derzeit läuft keine Ausschreibung. Informationen zur nächstmöglichen Bewerbung veröffentlichen wir an dieser Stelle.

Die interdisziplinären Lunch Lectures „Denkanstöße – Food for Thought“ geben einen Einblick in aktuelle (Forschungs-)Fragen und machen so Gender und Diversity (Studies) Perspektiven, auch in ihrer Verschränkung mit anderen Macht- und Herrschaftsverhältnissen, sichtbar. Nach einem ca. 25-minütigen Impulsvortrag wird in lockerer Runde diskutiert.

Alle, die sich für Themen rund um Geschlecht und Intersektionalität interessieren, sind herzlich dazu eingeladen, sich status- und disziplinübergreifend auszutauschen und in entspannter Atmosphäre bei Kaffee und Tee zu vernetzen.

Please, bring your lunch!

Was bedeutet die flächendeckende Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) für unsere vielfältige Gesellschaft? Inwiefern reproduziert und stabilisiert KI bestehende Machtverhältnisse? Könnte sie auch als emanzipatives Tool im Sinne eines intersektionalen Feminismus genutzt werden, um Hegemonien zu unterlaufen?

Im Wintersemester 2026/27 finden die Lunch Lectures in Kooperation mit dem AlleFLINTA*-Referat des AStA statt und thematisieren Künstliche Intelligenz, ihre gewaltvolle Nutzung sowie Möglichkeiten ihrer Transformation zugunsten einer inklusiveren und (geschlechter-)gerechteren Welt.

Dienstags, 12:15 Uhr | HYBRID: auf dem JGU Campus & online via MS Teams

Für die Online-Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung notwendig.

Dienstag, 27. Oktober 2026 | 12:15 Uhr | hybrid

Wir starten mit einer besonderen Auftaktveranstaltung in die Lunch Lectures!

Zunächst nähern wir uns mittels einer interaktiven Einführung von Tabea Schloß (JGU Mainz) dem Thema Künstliche Intelligenz an, bevor wir gemeinsam die Keynote „Künstliche Intelligenz – eine Frage der Macht“ von Dr. Eva Gengler besuchen, die im Rahmen der RMU-Wochen für Chancengleichheit 2026 stattfindet.

mit Tabea Schloß, M.A. ( JGU Mainz)

Tabea Schloß ist Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle Digitales Lehren und Lernen der JGU Mainz und beschäftigt sich in dieser Rolle seit Anfang 2023 mit dem Thema Künstliche Intelligenz und ihren Auswirkungen auf die Hochschulbildung. Neben der Organisation von Informationsveranstaltungen zum Thema KI und der Begleitung von KI-Lehrprojekten, ist sie maßgeblich an der Gestaltung des Umgangs mit KI in Studium und Lehre an der JGU beteiligt.

Ort: Rote Infobox (am ReWi, Jakob-Welder-Weg 2, 55128 Mainz) & online via MS Teams bzw. Zoom

mit Dr. Eva Gengler
Im Rahmen der RMU-Wochen für Chancengleichheit 2026

Künstliche Intelligenz verändert zunehmend, wie wir forschen, Wissen produzieren und Entscheidungen treffen. Doch KI ist nicht neutral: Daten, technische Systeme und ihre Nutzung sind in gesellschaftliche Machtverhältnisse eingebettet und können bestehende Ungleichheiten reproduzieren

Der Vortrag betrachtet KI aus intersektional-feministischer und soziotechnischer Perspektive und fragt, welche Folgen ihr Einsatz für Chancengleichheit in Forschung und Wissenschaft haben kann. Welche Perspektiven werden sichtbar – und welche fehlen? Wo entstehen neue Risiken für Teilhabe und Gerechtigkeit? Und wie können Wissenschaftler:innen und Institutionen KI bewusst so einsetzen und gestalten, dass neue Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten entstehen

Ein Impuls, der Fragen stellt und den Raum zur kritischen Reflexion und gemeinsamen Diskussion über einen verantwortungsvollen und chancengerechten Umgang mit KI in der Wissenschaft aufmacht.

Eva Gengler ist Wirtschaftsinformatikerin, Wissenschaftlerin, Autorin und Geschäftsführerin. Ihre Forschung befasst sich mit Künstlicher Intelligenz und Macht aus intersektional-feministischer und soziotechnischer Perspektive. An der FAU Erlangen-Nürnberg promovierte sie im internationalen Promotionsprogramm Business and Human Rights mit summa cum laude. Zu ihren wissenschaftlichen Schwerpunkten gehören Forschung zu KI-Governance, KI-Regulierung und feministischer KI Als Geschäftsführerin von enableYou Consulting GmbH und Co-Founderin der feminist AI Community verbindet sie wissenschaftliche Forschung mit organisationaler Praxis. 2026 erschien ihr Buch Feministische KI; im selben Jahr wurde sie mit dem STRIVE Award ausgezeichnet.


Eva Genglers Vortrag findet via Zoom statt, sodass alle Lunch Lecture-Teilnehmenden vor Ort herzlich eingeladen sind, nach dem Impuls (und einer kurzen Pause) vor Ort zu bleiben und gemeinsam am Zoom-Meeting teilzunehmen. Online-Gäste bitten wir, nach dem ersten Teil der Lunch Lecture selbstständig den digitalen Raum zu wechseln.

Eine Anmeldung zum Vortrag von Eva Gengler ist nicht notwendig, treten Sie der Sitzung einfach über diesen Link bei: https://uni-frankfurt.zoom-x.de/j/62294322173?pwd=BdVIXZHvQopodXobxi3wtm7zgvqkpz.1

Donnerstag, 5. November 2026 | 12:15 Uhr | hybrid

Diese/r Impuls/Diskussion lädt zu einer Reflexion der gegenwärtig beobachtbaren Kolonisation des Epistemischen durch datenbasierte Künstliche Intelligenz (KI) ein. Mit Hilfe des Konzepts «Epistemischer Gewalt» wird nach der Gewalt gefragt, die dieser aktuellen soziotechnischen Dynamik innewohnt, insbesondere dem mit Hilfe von KI produzierten Wissen sowie den Mitteln und Wegen seiner Herstellung, Zirkulation und Anwendung. Im Anschluss an feministische, post- und dekoloniale Stimmen werden damit Ideal/Vorstellungen von (techno/wissenschaftlichem) Wissen als grundsätzlich gut und erstrebenswert zur Disposition gestellt. Zentriert wird, wie datenbasierte KI durch kapitalistische sowie Kontroll- und Überwachungsinteressen geprägt ist, wie der von ihr privilegierte datenzentrierte Zugriff auf die Welt mit Normierungen und Normalisierungen einhergeht, und wie planetarische Kosten durch Ausbeutung einer objektifizierten Natur als notwendige Nebeneffekte gehandelt werden. Künstliche Intelligenz und KI-basiertes Wissen als epistemisch gewaltvoll zu denken, fordert technikdeterministische und technosolutionistische Narrative heraus, und ruft dazu auf, um die Möglichkeit von Wissen/sherstellung – gerade auch jenseits und ohne KI – zu ringen.

Bianca Prietl ist Soziologin und Professorin für Geschlechterforschung mit Schwerpunkt Digitalisierung am Zentrum Gender Studies der Universität Basel (Schweiz). Ihre Arbeiten sind in der Feministischen Wissenschafts- und Technikforschung, der Kritischen Männlichkeitenforschung und der rekonstruktiv-interpretativen Sozialforschung situiert. Zentraler Gegenstand ihrer Forschung sind soziotechnische Digitalisierungs- und Datafizierungsdynamiken.

Ort: Leaf-Lab (Lageplan), Johannes-von-Müller-Weg 2, 55128 Mainz & online via MS Teams

Dienstag, 10. November 2026 | 12:15 Uhr | hybrid

Am Beispiel des Zusammenhangs zwischen KI-Chatbots und Suizidalität befasst sich der Vortrag mit der Frage, inwieweit KI alle Aspekte rassialisierter Lebensformen ablehnt (McKitterick 2020) und dadurch eine Matrix für Faschisierung schafft. Zu diesem Zweck führe ich den Begriff des „präemptiven Faschismus“ ein. Ich untersuche Suizide von vor allem rassialisierten Jugendlichen in Folge von Chatbot-Kommunikation als Materialisierung einer KI, die technologisch den Tod derjenigen heraufbeschwört, die dem neuen faschistischen Körper nicht entsprechen (Herzog 2025).

Katrin Köppert ist Kunst- und Medienwissenschaftlerin. Ihre Arbeit konzentriert sich auf Medientheorien des digitalen Kolonialismus, kritische Theorien des Computings an der Schnittstelle von Kunst, Design und visuellen Kulturen, digitale Gedächtnisforschung sowie Queer Media Studies. Sie vertrat bis vor Kurzem die Professur für Medientheorie an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist Juniorprofessorin für Kunstgeschichte / populäre Kulturen an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. Zu ihren jüngsten Veröffentlichungen zählen Knowing memes means knowing the internet as irrevocably black as fuck. Memetische Enteignung und/als Emanzipation (2025) und Hologrammatiken der Gewalt: Digitale Erinnerung und Computational Blackface (2026).

Ort: Rote Infobox (am ReWi, Jakob-Welder-Weg 2, 55128 Mainz) & online via MS Teams

Dienstag, 24. November 2026 | 12:15 Uhr | hybrid

Sexualisierte Deepfakes werden häufig vor allem als Problem der Täuschung, Desinformation oder des Verlusts von Privatsphäre diskutiert. Ihr zentraler Schaden liegt jedoch nicht allein darin, dass manipulierte Bilder für echt gehalten werden. Bereits ihre nicht einvernehmliche Erzeugung und Verbreitung verletzt Autonomie, Würde und soziale Handlungsfähigkeit der Betroffenen. Der Vortrag versteht sexualisierte Deepfakes deshalb als technikgestützte Fortsetzung bildbasierter sexualisierter Gewalt und geschlechtsspezifischer Machtverhältnisse. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie generative KI, leicht zugängliche Anwendungen, Plattformarchitekturen und gesellschaftliche Normen zusammenwirken und solche Inhalte erleichtern und normalisieren. Abschließend geht es um Prävention und widerständige Praxis: von verantwortlicher Plattformgestaltung und rechtlicher Unterstützung über Bildungsangebote bis hin zu solidarischen Handlungsmöglichkeiten, digitaler Selbstbestimmung und einer feministischen Technikgestaltung, die Einwilligung, Fürsorge und Gerechtigkeit ins Zentrum stellt.

Dana Mahr ist Forscherin am Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Ihre Forschung beschäftigt sich mit den gesellschaftlichen, ethischen und politischen Folgen digitaler Technologien. Schwerpunkte liegen unter anderem auf KI und Geschlechterverhältnissen, sexualisierten Deepfakes, digitaler Gewalt, partizipativer Technikfolgenabschätzung sowie Fragen von Wissenschaft, Öffentlichkeit, Vertrauen und Wissenstransfer.

Ort: Rote Infobox (am ReWi, Jakob-Welder-Weg 2, 55128 Mainz) & online via MS Teams

Dienstag, 1. Dezember 2026 | 12:15 Uhr | hybrid

Weitere Infos folgen.

Ort: Leaf-Lab (Lageplan), Johannes-von-Müller-Weg 2, 55128 Mainz & online via MS Teams

Dienstag, 8. Dezember 2026 | 12:15 Uhr | hybrid

Was bleibt unsichtbar, wenn wir über Künstliche Intelligenz sprechen? Öffentliche Debatte und Regulierungsbemühungen konzentrieren sich meist auf Algorithmen, ihre Entscheidungen und mögliche Verzerrungen. Doch KI beginnt nicht beim Code und endet nicht beim Output. Sie entsteht in globalen Arbeitsverhältnissen, verbraucht Energie, Wasser und Rohstoffe und reproduziert Vorstellungen darüber, welches Wissen zählt, wessen Bedürfnisse relevant sind und welche Zukunft als Fortschritt gilt.

Ausgehend von meinem Buch „Code und Care“ stelle ich das Feminist AI Framework (FAIF) vor. Es verschiebt den Blick auf die Bedingungen, unter denen KI entsteht: Wer entwickelt sie, wer leistet die unsichtbare Arbeit, wer profitiert, wer trägt die sozialen und ökologischen Kosten, und welche Weltsichten werden dabei zur Norm? FAIF verbindet machtkritische Soziologie mit mehr-als-menschlicher Ethnologie und nimmt KI, Menschen, Tiere und Ökosysteme als Teile bio-technologischer Beziehungsgefüge in den Blick.

FAIF bleibt dabei nicht bei der Kritik stehen, sondern übersetzt die kritische Perspektive in Gestaltung. Care by Design fragt, welche Beziehungen, Abhängigkeiten und Verletzlichkeiten durch KI entstehen oder verstärkt werden. Wer trägt die Kosten, wer profitiert, und wessen Bedürfnisse bestimmen überhaupt, was als technischer Fortschritt gilt? Feministische KI bedeutet damit nicht weniger Innovation, sondern einen anderen Ausgangspunkt für Innovation: Nicht das technisch Machbare steht im Mittelpunkt, sondern die Frage, welche Zukünfte wir ermöglichen wollen. Feministische KI fragt deshalb nicht nur, welche Zukunft Technologie möglich macht, sondern für wen diese Zukunft gemacht wird.

Dr. Tanja Kubes ist Expertin für soziotechnische Systeme und forscht, lehrt und berät seit über zehn Jahren zu KI und Robotik. Sie verbindet machtkritische Soziologie mit mehr-als-menchlicher Ethnologie. 2025 stellte sie das breit rezipierte Feminist AI Framework (FAIF) vor. In „Code & Care”(2026) legt sie frei, was sonst verborgen bleibt, die Arbeit hinter jedem Klick, die ökologischen Kosten, die als objektiv geltenden Weltbilder. Sie zeigt: eine andere Zukunft ist möglich.

Ort: Rote Infobox (am ReWi, Jakob-Welder-Weg 2, 55128 Mainz) & online via MS Teams

Dienstag, 15. Dezember 2026 | 12:15 Uhr | hybrid

KI-Chatbots können Empathie mittlerweile so gut simulieren, dass immer mehr Menschen sie zum Therapeuten, Coach, Freund, Lebens- oder Erotikpartner wählen. In einem mehrjährigen Projektseminar haben wir intime Beziehungen mit Chatbots kulturlinguistisch untersucht. Dazu haben wir ein Verfahren entwickelt, fiktive Personen mit einem intimen Problem oder Bedürfnis zu konstruieren und diese dann methodisch kontrolliert mit Chatbots interagieren lassen. In unserem Vortrag thematisieren wir, mit welchen empathischen Praktiken Chatbots ihren Nutzern suggerieren, mitfühlend zu sein und sie zu verstehen. Wir werden zeigen, dass sie dabei immer wieder außer Kontrolle geraten. Die in jüngster Zeit bekannt gewordenen KI-„Ausbrüche“ waren für uns daher keine Überraschung. Der tiefgreifende Wandel menschlicher Intimität, der mit KI-Chatbots eingesetzt hat, beinhaltet dunkle Abgründe, in die wir Einblick geben werden.

Wolf-Andreas Liebert, Jg. 1959, hat sein Studium an der Universität Heidelberg absolviert, M.A. und Promotion in Germanistischer Linguistik und Politischer Wissenschaft (1992), danach erfolgte die Habilitation an der Universität Trier (2001), seit 2002 ist er Professor für Germanistische Linguistik an der Universität Koblenz und seit 2026 emeritiert. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Metapherntheorie, Empathieforschung, Religionslinguistik.

Lena Becker hat an der Universität Koblenz gymnasiales Lehramt für die Fächer Deutsch und Geschichte studiert und den Master of Arts Germanistik absolviert. Im Sommer 2025 hat sie ihr Referendariat am Studienseminar Koblenz abgeschlossen und unterrichtet seitdem hauptberuflich am Bertha-von-Suttner-Gymnasium in Andernach. Neben der Schule befindet sie sich derzeit in der Endphase ihrer Dissertation in der germanistischen Linguistik bei Prof. Dr. Wolf-Andreas Liebert.

Ort: Rote Infobox (am ReWi, Jakob-Welder-Weg 2, 55128 Mainz) & online via MS Teams

Dienstag, 12. Januar 2027 | 12:15 Uhr | hybrid

Weitere Infos folgen.

José Renato Laranjeira is a PhD Researcher at the Bonn Sustainable AI Lab investigating digital technologies’ impacts on Indigenous territories. He is a co-founder and advisor of the non-profit Laboratory of Public Policy and Internet – LAPIN, and a Member of Brazil’s Central Committee on Data Governance. In 2024, he advised the Brazilian government on digital policy as a UNESCO consultant at the G20. He is an alumnus of the Alexander von Humboldt Stiftung’s German Chancellor Fellowship.

Ort: Rote Infobox (am ReWi, Jakob-Welder-Weg 2, 55128 Mainz) & online via MS Teams

Dienstag, 19. Januar 2027 | 12:15 Uhr | hybrid

Künstliche Intelligenz soll medizinische Entscheidungen präziser und die Versorgung besser machen. Gleichzeitig kann sie bestehende Ungleichbehandlungen unbemerkt fortschreiben. Besonders deutlich wird das beim Merkmal Alter: Es ist in der Medizin oft prognostisch relevant, etwa bei der Dosierung von Medikamenten, zugleich aber mit Stereotypen von Gebrechlichkeit und Abhängigkeit verbunden. Wann ist eine altersbezogene Unterscheidung medizinisch begründet und wann wird sie zur Diskriminierung? Der Vortrag zeigt, wie algorithmische Verzerrungen entstehen und warum nicht jeder Bias schon Diskriminierung ist. Auf Grundlage von Diskriminierungstheorie und Medizinethik stellt er sechs Kriterien vor, mit denen sich prüfen lässt, ob Alter in KI-gestützten Entscheidungen verantwortbar berücksichtigt wird. Diskutiert werden soll, was sich daraus für andere Merkmale wie Geschlecht ableiten lässt.

Majse Kraft ist Doktorandin in der Forschungsgruppe „Menschenrechte und Ethik in der Medizin für Ältere“ an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem Studium Medizin – Ethik – Recht (M.mel.) in Halle-Wittenberg beschäftigt sie sich in ihrer Doktorarbeit mit Altersdiskriminierung in medizinischen KI-Systemen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der Ethik der künstlichen Intelligenz, in Fragen von Ungleichheit und Diskriminierung sowie in Theorien der Gesundheitsgerechtigkeit.

Ort: Rote Infobox (am ReWi, Jakob-Welder-Weg 2, 55128 Mainz) & online via MS Teams

Dienstag, 26. Januar 2027 | 12:15 Uhr | hybrid

Dieser Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, ob es eine feministische KI-Praxis gibt: Die Repräsentation von Gender ist bei gängigen KI-Anwendungen wie Chatbots oder generativer KI oft stereotyp und voreingenommen. So sprechen Smart Speakers wie Siri mit einer weiblichen Stimme und verkörpern stereotype Eigenschaften einer weiblichen Assistentin. Generative KI generiert bei Prompts wie „doctor“ das Bild eines männlichen Arztes. Und alle KI-Modelle stützen sich auf Trainingsdaten, die ein stereotypes Bild von Geschlecht und gender zeichnen, was zu einer einseitigen und klischeehaften Repräsentation führt. Zudem sorgt die Hegemonie von einigen wenigen KI-Modellen dafür, dass es alternative Entwürfe von KI unmöglich erscheinen. Deswegen werde ich Bedingungen für eine feministische KI-Praxis erläutern sowie Möglichkeiten und Projekte vorstellen feministisch mit KI zu experimentieren und zu spekulieren. Dazu gehören Designmethoden wie das spekulative Design sowie ein Ansatz des „hacking back“.

Natalie Sontopski ist studierte Soziologin, arbeitet aber seit vielen Jahren interdisziplinär und oft kollektiv an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie. Seit 2023 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule Anhalt und arbeitet im Projekt „Keine Kohle“ zur nachhaltigen Technologieentwicklung, ethnografischer Forschung und More-Than-Human-Design. Außerdem promoviert sie an der TU Dresden zum Thema „Strategien der Spekulation im Feld Creative AI“.

Hinweis: Natalie Sontopski wird den Vortrag digital halten.

Ort: Rote Infobox (am ReWi, Jakob-Welder-Weg 2, 55128 Mainz) & online via MS Teams

Dienstag, 2. Februar 2027 | 12:15 Uhr | hybrid

Weitere Infos folgen.

Ort: Rote Infobox (am ReWi, Jakob-Welder-Weg 2, 55128 Mainz) & online via MS Teams

Emotionale Herausforderungen, Umbruchphasen und strukturelle Rahmenbedingungen erzeugen ein Spannungsfeld zwischen Wissenschaft/Studium und Sorgeverantwortung. Fragen nach Vereinbarkeit und Umgangsweisen wird in den Veranstaltungen der Reihe „Keine Sorge(n)?! Eine Informations- und Austauschreihe zu Carearbeit und Universität“ nachgegangen.

Die Veranstaltungen werden in enger Kooperation mit dem Familien-Servicebüro organisiert und bieten sowohl fachkundige Orientierung als auch Raum für einen informellen und vertraulichen Austausch für Studierende, Promovierende und Beschäftigte, die sich im täglichen Spagat zwischen Universität und Sorgeverantwortung befinden.

Wir informieren hier alsbald möglich über die kommenden Veranstaltungen der Reihe.

Unter folgendem Link finden Sie das Jahresprogramm der Veranstaltungsreihe als PDF.

In den letzten Jahren hat der Begriff „Coaching” eine sehr weite Verbreitung erfahren. Hier wird Coaching als ein individueller Beratungsprozess verstanden, in dem Themen der Berufsentwicklung und Karriereplanung im Fokus stehen sollen. Coaching ist ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert und dient der Erhöhung und Förderung der Selbstreflexion und der Fähigkeit zur Selbsthilfe. Die gecoachte Person steht im Mittelpunkt, sie bringt ihre Themen ein und nach einer individuellen Zielklärung begleitet und hilft die/der Coach bei der Erreichung des Ziels – prozessorientiert und ohne vorgefertigte Lösungen, sondern unterstützend, damit Anliegen eigenständig bearbeitet und Kompetenzen und Fähigkeiten gestärkt werden können.

Aktuelle Ausschreibung 2026

Mehr Informationen finden Sie hier:

Einzelcoaching kann Ihnen u.a. die Möglichkeit geben

  • Berufsentwicklung und Karriereplanung in Hinblick auf berufliche Ziele, Wünsche, Werte und Möglichkeiten zu reflektieren
  • Karrierechancen zu identifizieren und deren Umsetzung voranzubringen
  • sich zu strukturieren und zu positionieren ( z.B. bei der Übernahme neuer Aufgaben, einer Führungsposition)

Grundlagen sind Vertrauen, Freiwilligkeit und Diskretion

Referentin:
Den Coaching-Prozess begleitet Daniela Fahrnbach, qualifizierte Coach (am Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung der JGU Mainz).

Veranstaltungsform/Umfang:
3 Sitzungen à 90 Minuten (Abstand 2-3 Wochen zwischen den Sitzungen)

Die Coachings sind in Präsenz, aber auch digital möglich.

Zielgruppe:

  • Verwaltungsmitarbeiterinnen* aus dem technischen Bereich
  • Mitarbeiterinnen* der Verwaltung und Bibliothek
  • Mitarbeiterinnen* aus dem wissenschaftsstützenden Bereich

Anmeldung:

Schicken Sie uns eine formlose Interessensbekundung per E-Mail an fahrnbach@uni-mainz.de. Binnen drei Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung.

Anreizmittel zur Bezuschussung selbstorganisierter, aufstiegsorientierter und eigenfinanzierter Fortbildungen für Mitarbeiterinnen aus Technik, Verwaltung und Bibliothek

Die Unterstützung der Fortbildungsbereitschaft von Mitarbeiterinnen ist der Johannes Gutenberg-Universität ein Anliegen. Deshalb stellt sie ihren Mitarbeiterinnen jährlich bis zu 2.000 € zur Bezuschussung selbstorganisierter, aufstiegsorientierter und eigenfinanzierter Fortbildung zur Verfügung. Damit sollen spezifische berufsbezogene Bildungsbedürfnisse berücksichtigt werden, welche nicht im Rahmen des internen Fortbildungsprogramms abgedeckt werden.

Externe Fortbildung kann daher nur gefördert werden, wenn diese nicht intern durchgeführt werden kann und der Inhalt der Fortbildung in einem dienstlichen Interesse steht.

Ada Lovelace

Das Ada‑Lovelace‑Projekt der JGU und des rheinland-pfälzischen Kompetenzzentrums fördert Mädchen und junge Frauen für MINT (Mathe, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Es bietet praxisnahe Workshops und Mentoring für Schülerinnen (ab Klasse 5), Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen. Ziel ist, Interesse zu wecken, Berufsperspektiven aufzuzeigen und nachhaltige Netzwerke zu stärken.

Irène Joliot‑Curie‑Programm

Das Irène Joliot‑Curie‑Programm ist eine Maßnahme innerhalb des Exzellenzclusters PRISMA++ und richtet sich an Frauen in allen wissenschaftlichen Karrierephasen. Es umfasst Blogbeiträge, Workshops, Trainings, Vorträge und Coachings zur gezielten Förderung von Wissenschaftlerinnen.

Habilitationsförderung für Medizinerinnen

Die Universitätsmedizin Mainz möchte den Frauenanteil bei den Habilitationen erhöhen und fördert klinisch tätige Medizinerinnen bei ihrem Habilitationsvorhaben durch befristete (Teil)-Freistellung von der Krankenversorgung.

MeMentUM

MeMentUM ist das Mentoring‑Programm der Universitätsmedizin Mainz für promovierte Medizinerinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen aus Medizin, Zahnmedizin sowie Natur‑, Geistes‑ und Sozialwissenschaften.

Zielgruppe sind Frauen in der Endphase der Promotion oder direkt danach, die eine Führungsposition in der Hochschulmedizin oder Wirtschaft anstreben.

Es läuft über ein Jahr und bietet:

  • 1:1 Menoring durch erfahrene Personen
  • Workshops zur Stärkung fachlicher und methodischer Kompetenzen
  • Netzwerkveranstaltungen zur Karriereförderung

Die Initiative „Meet female scientists“ ausgehend vom Fachbereich 09 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat sich zur Aufgabe gesetzt, Mädchen und junge Frauen für MINT-Themen zu begeistern. Wir möchten ein zeitgemäßes Bild von Wissenschaftlerinnen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften & Technik) vermitteln und dieses Berufsbild für Mädchen und junge Frauen zugänglich machen. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen ab der Mittelstufe, welchen durch verschiedene Veranstaltungsformate ein direkter Kontakt zu Wissenschaftlerinnen der JGU ermöglicht wird.

Role Models aus der MINT-Forschung geben Schülerinnen spannende Einblicke in ihre persönliche Story:

  • Wie sind sie zu den Naturwissenschaften gekommen, was war schwierig oder hilfreich auf dem Weg dorthin?
  • Mit was beschäftigen sie sich in ihrer Forschung und was begeistert sie an ihrer Arbeit?
  • Vor allem zeigen sie aber eines: Die Person hinter der Wissenschaftlerin, die irgendwann auch einmal vor der Frage stand: Bin ich gemacht für MINT?

In Kurzprofilen stellen sich hier Wissenschaftlerinnen unterschiedlicher Fachdisziplinen vor. Darüber hinaus sind verschiedene Veranstaltungen geplant, in deren Rahmen sich Schülerinnen persönlich ein Bild von den wissenschaftlichen Arbeitsbereichen und Themenfeldern machen, eigene Fragen an Studentinnen und Wissenschaftlerinnen stellen und selbst Forschung hautnah in der Praxis erleben und ausprobieren dürfen.

Die Universität Mainz beteiligt sich am bundesweiten Girls‘ Day und bietet für Schülerinnen der 5. bis 12. Klasse ein vielseitiges Programm an naturwissenschaftlichen und technischen Projekten.

Das Ada-Lovelace-Projekt ist Teil des rheinland-pfälzischen Kompetenzzentrums für Frauen in MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Es führt Schülerinnen-Workshops sowie Angebote zur Studienorientierung durch, mit dem Ziel, Mädchen und junge Frauen für MINT und eine Laufbahn im MINT-Bereich zu begeistern.