Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine permanente rechtliche Verpflichtung der Universität. Im Fokus der Gleichstellungsarbeit der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) stehen der Abbau struktureller Hürden sowie die Gewährleistung eines geschlechtergerechten Universitätsumfeldes.
Hier finden Sie die gesetzlichen und konzeptuellen Grundlagen der Gleichstellungsmaßnahmen der JGU:
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben berücksichtigen die Hochschulen die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen und verhindern oder beseitigen Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Alter oder sexueller Identität (§ 2 Abs. 3 HochSchG, Hochschulgesetz). Aufgabe der Hochschulen ist es laut Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern; unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts zu beseitigen und zu vermeiden. Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sicherzustellen. Die Hochschulen haben die Aufgabe die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Ebenen und in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, aktiv zu fördern (§ 4 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 3 HochSchG ).
In allen Phasen der Vorbereitung, Planung, Entscheidung und Durchführung einer Maßnahme sind mögliche geschlechtsspezifische Auswirkungen zu prüfen (Gender-Mainstreaming) (§ 4 Abs. 2 HochSchG). Bei der Benennung von Gremienmitgliedern gilt das Prinzip der Geschlechterparität (§ 37 Abs. 3 und 4 HochSchG), für die Wahl zum Senat und zum Fachbereichsrat (§ 37 Abs. 5 HochSchG). Zudem sind Berufungsverfahren gendergerecht zu gestalten; die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs / der künstlerischen Hochschule(n) ist an dem gesamten Berufungsverfahren von Beginn an zu beteiligen (§ 50 Abs 2 und § 4 Abs. 2 HochSchG).
Bei einem Besetzungsvorschlag für eine Professur ist die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten beizufügen (§ 50 Abs. 5 HochSchG).
Zu den Aufgaben des Senats der Universität gehört die Bestellung einer Senatsgleichstellungsbeauftragten (§ 4 Abs. 4 bis 7 HochSchG) und das Beschließen eines Gleichstellungsplans (gemäß § 14 LGG), der von dem Präsidium zu erstellen ist und alle sechs Jahre für die Dauer von sechs Jahren gilt (§ 4 Abs. 10 HochSchG). Im Gleichstellungsplan sind Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung enthalten (§ 4 Abs. 10 HochSchG). Auch der Fachbereichsrat soll für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen (§ 4 Abs. 8 HochSchG), deren Aufgaben und Mitwirkung denen der Gleichstellungsbeauftragten des Senats auf der Ebene des Fachbereichs entspricht (§ 4 Abs. 5 HochSchG).
In Teilen ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu berücksichtigen.
Gemäß § 4 Abs. 8 HochSchG soll der Fachbereichsrat für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte und für den Fall der Verhinderung mit denselben Aufgaben, Rechten und Pflichten in der Regel eine Stellvertreterin bestellen. Die Hochschule macht ihren Mitgliedern und Angehörigen die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und deren Stellvertreterinnen in geeigneter Weise bekannt.
Ihr Handlungsfeld umfasst im weiteren Sinne alle Aufgaben des Fachbereichs, wie sie in § 86 Abs. 2 HochSchG aufgeführt sind mit Blick auf:
- die Umsetzung des Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern;
- die gendergerechte Gestaltung von Berufungsverfahren. Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ist an dem gesamten Berufungsverfahren von Beginn an zu beteiligen; dies gilt entsprechend für die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule für Musik Mainz und der Kunsthochschule Mainz;
- des Weiteren ist sie bei mündlichen Prüfungen auf Antrag der Studierenden teilnahmeberechtigt (§ 26 Abs. 3 Nr. 5 HochSchG).
Zur Wahrnehmung der obenstehenden Aufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche gemäß § 4 Abs. 8 HochSchG auf ihren Antrag von ihren Dienstaufgaben im erforderlichen Umfang freizustellen und mit den zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Mitteln auszustatten. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche sind in allen Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, zur Verschwiegenheit sowie dem Datenschutz verpflichtet. Sie müssen insbesondere Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen einer Beteiligung erhalten haben, vor unbefugter Offenlegung schützen und dürfen ohne die vorherige Einwilligung der Betroffenen personenbezogene Daten nicht verarbeiten (§ 4 Abs. 7 HochSchG).
Darüber hinaus gilt für die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche § 4 Abs. Satz 3 HochSchG: Überträgt eine Gleichstellungsbeauftragte, die freigestellt ist, einer Stellvertreterin Aufgaben zur eigenständigen Erledigung, wird die Stellvertreterin anteilig in dem Umfang, der den übertragenen Aufgaben entspricht, anstelle der Gleichstellungsbeauftragten freigestellt.
An der Johannes Gutenberg‑Universität Mainz (JGU) sind die Gleichstellungsbeauftragten von Anfang bis Ende integrale Mitglieder der Berufungskommissionen. Sie nehmen mit beratender Stimme an allen Phasen – von der Einrichtung der Professur bis zur endgültigen Beschlussfassung im Fachbereichsrat – teil und können jederzeit eigene Stellungnahmen einbringen, die in Senat, Präsidium und Ministerium wirksam werden.
Ihre zentrale Aufgabe liegt darin, ein gendergerecht gestaltetes Verfahren sicherzustellen: Sie achten darauf, dass strukturbedingte Benachteiligungen abgebaut werden, Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange keine Parität vorliegt, und dass berufliche Lebenszeiten einschließlich familienbedingter Auszeiten angemessen gewürdigt werden.
Die Mitwirkung ist gesetzlich in § 50 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Hochschulgesetzes RLP verankert und wird durch die JGU-Richtlinien ergänzt.
Damit tragen sie wesentlich zu Transparenz, Fairness und institutioneller Gleichstellung bei – entscheidend für chancengerechte Berufungskulturen und die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der JGU.
Im Rahmen des Projekts gender- und diversitätsgerechte Berufungsverfahren unterstützen wir Sie gerne.
Gemäß § 4 Abs. 4 HochSchG bestellt der Senat einen Ausschuss für Gleichstellungsfragen und auf dessen Vorschlag für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte und für den Fall der Verhinderung mit denselben Aufgaben, Rechten und Pflichten in der Regel eine Stellvertreterin; von diesen soll eine Hochschulbedienstete im Sinne des § 46, eine andere ein weibliches Mitglied der Hochschule sein.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen, und kann dem Präsidium auf diesen Gebieten Maßnahmen vorschlagen (§ 4 Abs. 5 HochSchG).
- Unterstützung des Präsidiums, der übrigen Organe der Hochschule und der von diesen gebildeten Ausschüssen bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach § 4 Abs. 1 bis 3 HochSchG.
- Regelmäßiger Bericht an das Präsidium und den Senat über ihre Tätigkeit (§ 4 Abs. 5 HochSchG).
- Mitwirkung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen (§ 4 Abs. 5 HochSchG).
- Teilnahme an mündlichen Prüfungen auf Antrag Studierender (§ 26 Abs. 3 Nr. 5).
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist sie rechtzeitig und umfassend über alle Maßnahmen zu unterrichten, an denen sie mitwirken kann, sie kann Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen; ihre Stellungnahmen sind den Unterlagen beizufügen (§ 4 Abs. 5 HochSchG).
Die Gleichstellungsbeauftragte ist in allen Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, zur Verschwiegenheit sowie dem Datenschutz verspflichtet. Sie muss insbesondere Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen einer Beteiligung erhalten hat, vor unbefugter Offenlegung schützen und darf ohne die vorherige Einwilligung der Betroffenen personenbezogene Daten nicht verarbeiten (§ 4 Abs. 7 HochSchG).
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfolgt mit ihrem Rahmenplan zur Gleichstellung der Geschlechter (PDF) das Ziel, ein diskriminierungsfreies und chancengerechtes Umfeld für alle Universitätsmitglieder zu schaffen. Der Plan dient als strategischer Leitfaden, um strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Universität zu fördern.
Zentrale Maßnahmen umfassen die Förderung von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen, die geschlechtergerechte Gestaltung von Berufungsverfahren und die Implementierung von Gender-Mainstreaming in universitären Entscheidungsprozessen. Die Gleichstellungsbeauftragten des Senats und der Fachbereiche spielen dabei eine aktive Rolle und sind in Gremien und Berufungskommissionen eingebunden.
Der Rahmenplan wird regelmäßig aktualisiert und durch konkrete Gleichstellungspläne der Fachbereiche ergänzt, um eine nachhaltige und wirksame Gleichstellungspolitik an der JGU sicherzustellen.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde im Rahmen des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder gefördert. Dieses Programm unterstützt Hochschulen dabei, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft nachhaltig zu fördern – insbesondere durch mehr Professorinnen, gezielte Nachwuchsförderung und strukturelle Verbesserungen.
An der JGU umfasst das Gleichstellungskonzept:
- Karriereförderung für Wissenschaftlerinnen durch Programme wie ProWeWin, Christine de Pizan-Mentoring und MeMentUM,
- mehr Frauen in Spitzenpositionen, etwa durch gezielte Berufungsmaßnahmen,
- die gezielte Ansprache von Studentinnen in unterrepräsentierten Fächern, insbesondere im MINT-Bereich.
Mit diesen Maßnahmen setzt die JGU Impulse für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der akademischen Laufbahn.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz setzt sich aktiv für ein respektvolles und sicheres Umfeld für alle Universitätsmitglieder ein. Sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Diskriminierung werden an der JGU nicht toleriert. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der Senat am 29. April 2022 eine aktualisierte Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (PDF) verabschiedet, die die vorherige Version von 2013 ersetzt.
Diese Richtlinie gilt für alle Mitglieder der Universität – Studierende, Beschäftigte und Lehrende – und verpflichtet die Institution, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus präventive Maßnahmen zu ergreifen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Dazu gehören klare Beschwerdewege, vertrauliche Ansprechstellen und gezielte Schulungsangebote.
Mit dieser Richtlinie bekennt sich die JGU zu einer aktiven Schutzkultur, die die Würde und Integrität jedes Einzelnen wahrt.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfolgt mit ihrer Diversitätsstrategie das Ziel, ein inklusives und chancengerechtes Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, sozialem Hintergrund, sexueller Identität oder Lebenssituation.
In einem breiten partizipativen Prozess entwickelt, bildet die Strategie die Grundlage für ein nachhaltiges Diversity-Management und die Förderung einer respektvollen, offenen Hochschulkultur. Vielfalt wird dabei als Stärke verstanden: Sie bereichert Lehre, Forschung und Campusleben und verlangt zugleich ein aktives, strukturelles Engagement auf allen Ebenen der Universität.
Alle Grundlagen und Richtlinien finden Sie auch gesammelt in unserem Download Center.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche als PDF.
Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen ist ein Gremium, das sich für die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität einsetzt. Er existiert seit dem Sommersemester 1986. Laut Hochschulgesetz gehören zu den Aufgaben des Senatsausschusses:
- die Erstellung eines Vorschlages für den Senat zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen (für die Dauer von drei Jahren) (§ 4 Abs. 4 HochSchG);
- die Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§ 4 Abs. 6 HochSchG).
Der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen arbeitet unter dem Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten (des Senats) und setzt sich aus je drei Vertreter:innen aller Statusgruppen zusammen: Studierende, Mitarbeiter:innen aus dem Bereich Medizin, Technik und Verwaltung, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Professor:innen. Beratend hinzugezogen wird der Präsident und der Personalrat.
Die Landeskonferenz (LaKoF) ist ein Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten und weiterer Akteur:innen der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Rheinland-Pfalz im Chancengleichheitsbereich.
Die Bundeskonferenz (bukof) ist die geschlechterpolitische Stimme im wissenschafts- und hochschulpolitischen Diskurs. In der bukof sind alle verbunden, die Struktur und Kultur von Hochschulen in Deutschland geschlechtergerecht gestalten. Die bukof ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Mitglieder sind die Hochschulen, vertreten durch Gleichstellungsakteur:innen, Mitarbeiter:innen und Funktionsträger:innen im Chancengleichheitsbereich an Hochschulen und Mitarbeiter:innen in den Geschäftsstellen der Landeskonferenzen.
Die bukof bietet allen Gleichstellungsakteur:innen an Hochschulen eine gemeinsame Plattform. Sie dient dem wechselseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch zu hochschul- und gleichstellungspolitischen Themen auf Landes-, Bundes- und Hochschulebene. Neben der Vernetzung und dem Austausch berät die bukof auf Bundesebene Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsverwaltung.
Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen ist ein Gremium, das sich für die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität einsetzt. Er existiert seit dem Sommersemester 1986. Laut Hochschulgesetz gehören zu den Aufgaben des Senatsausschusses:
Mittels einer Vielzahl von Aktivitäten, Maßnahmen, Instrumenten und Strukturen verfolgt die JGU mit ihrer Gleichstellungsarbeit das Ziel, Chancengleichheit in allen Bereichen herzustellen und mit intersektionaler Perspektive zu verändern.
Folgend finden Sie eine Übersicht über die Maßnahmen zur Frauenförderung, Gleichstellung, Vereinbarkeit und Herstellung von Chancengleichheit, die an der Universität Mainz derzeit angeboten werden.
Das Programm richtet sich an alle Wissenschaftlerinnen ab der frühen Promotionsphase.
Dabei werden Workshopangebote zur Erlangung von wissenschaftsrelevanten Schlüsselqualifikationen je nach Zielgruppe aufgesetzt, welche allen Fächergruppen offen stehen.
Flankierend werden Beratungs- und Coachingformate angeboten, um den Verbleib der Frauen im Wissenschaftssystem zu unterstützen. Wichtig ist uns an dieser Stelle die Förderung der Zielgruppe mit intersektionaler Perspektive.
Soziale Medien sind Werkzeuge der Kommunikation und der Vernetzung und vor allem der Wissenschaftskommunikation. Sie ermöglichen es Forschenden, aus ihren laufenden Projekten zu berichten, über Orts- und Zeitgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten und zu bestimmten Themen auf dem Laufenden zu bleiben. So können die sozialen Netzwerke zu einer Chance für Forschende werden, sich ein öffentliches Profil mit Expert*innenstatus und Haltung zu erarbeiten.
Wissenschaftskommunikation in sozialen Medien wird zum Beispiel für Sozialwissen-schaftler*innen immer relevanter, denn deren Forschungsergebnisse haben oft politische Konsequenzen und Einfluss auf gesellschaftliches Handeln. In den Geistes- und Kulturwissenschaften bieten soziale Medien die Chance, zu zeigen, wie die wissenschaftliche Arbeit funktioniert und welche Relevanz die beforschten Themenbereiche haben. Doch viele Forschende tun sich schwer, geeignete Inhalte ihrer Wissenschaft für soziale Medien zu identifizieren oder einen weiteren Aspekt zu bedienen: denn die Nutzenden in sozialen Netzwerken – anders als in wissenschaftlichen Studien – erwarten oft auch einen „persönlichen Touch“ von den Autor*innen. Daraus entstehen vielleicht individuell Ängste (z.B. vor Übergriffen im Netz) oder fachliche Bedenken, wenn von einer textbasierten Fachkultur auf andere Erzählmedien gewechselt werden soll. Aber: Die sozialen Medien bieten vielfältige Formate, um Wissenschaft multimedial zu erzählen. Und an vielen Universitäten existieren mittlerweile Handreichungen und Hilfsangebote.
Zielgruppe:
Doktorandinnen*, Postdoktorandinnen*, (Junior-)Professorinnen*
Methodik:
„Flipped Classroom“: Lernmaterial wird vorab zur selbstgesteuerten Vorbereitung bereitgestellt. Dazu gehören auch vorbereitende reflektierende Aufgaben. (Zeitbedarf ca. 1-2 Zeitstunden). In der gemeinsamen Arbeitszeit (Online-Präsenz) wird deshalb ausschließlich praktisch und austauschbasiert gearbeitet: die Teilnehmerinnen erarbeiten in Einzel- und Gruppenübungen die Inhalte – Feedback und Austausch erfolgen unmittelbar und direkt.
Optionale Transferphase: Bis zu 10 Tage nach dem Workshop haben die Teilnehmerinnen Gelegenheit, weiter am Thema zu arbeiten und sich bei Fragen und Anliegen mit der Trainerin auszutauschen. Dies ist optional – die Teilnehmerinnen entscheiden, ob sie das Angebot nutzen möchten.
Ziele:
Die Teilnehmerinnen
- können entscheiden, welche sozialen Medien am besten zu ihren wissenschaftlichen Themen passen
- wissen, wie sie sich selbst Handwerkzeug für diese sozialen Medien erarbeiten können
- können für die auf dieser Basis ausgewählten sozialen Medien adressatenorientiert Beiträge vorbereiten.
Wann:
- Mittwoch, den 29.04.2026
- von 9:00 bis 13:30 Uhr
Format:
- Online-Workshop via Zoom
Referentin:
Bianca Sievert ist seit 2011 Mitinhaberin von beruf & leben GbR. Dort bietet sie Laufbahn- und Karriereberatung für Privatpersonen (Schwer-punkt Akademiker*innen) an und unterstützt beim gesamten Bewerbungsprozess.
Kontakt und Anmeldung: prowewin@uni-mainz.de
Wissenschaftler*innen, die sich mit beruflichen Möglichkeiten außerhalb des universitären Systems beschäftigen möchten, treiben oftmals Fragen um wie: Bin ich qualifiziert für Stellen außerhalb Academia? Wie finde ich in Frage kommende Positionen? Welche Fähigkeiten und Erfahrungen sind für nicht-wissenschaftliche Arbeitgeber*innen interessant?
Ziel des Workshops ist es, die Teilnehmenden dabei zu unterstützen, tragfähige individuelle Ideen für berufliche Alternativen zur wissenschaftlichen Karriere zu entwickeln. Zunächst wird die Situation Promovierter auf dem deutschen Arbeitsmarkt dargestellt. Anhand von Aufgaben zur Analyse und Selbstreflexion werden die Teilnehmenden dann angeleitet, ihre eigenen Interessen und Werte zu ergründen. Danach werden ein Rahmen und Strategien vermittelt, berufliche Optionen zu recherchieren und die eigenen Kompetenzen für den außeruniversitären Arbeitsmarkt zu erfassen. Abschließend werden Tipps und Hinweise für die ersten Bewerbungsschritte gegeben.
Inhalte:
Inklusive einstündiger Mittagspause und kurzer Pausen nach Bedarf
Begrüßung, Ziele & Agenda
Die Situation Promovierter – Dr. Chancenlos?
- Daten, Zahlen, Fakten
Richtschnur – Was ist mir wichtig?
- Werte
- Karrieremotive
Optionen – Was gibt es?
- Recherchemöglichkeiten
- In Kontakt mit Berufsvertreter*innen kommen
Kompetenzen – Was biete ich?
- Fertigkeiten analysieren und Fähigkeiten ableiten
Bewerben – Wie verkaufe ich mich?
- Der Bewerbungsprozess außerhalb Academia
Abschluss & Evaluation
Wann:
- Dienstag, den 16.06.2026
- von 9:00 – 15:30 Uhr
Referentin:
Dr. Cécile Schain
Anmeldung:
Eine vorherige Anmeldung an prowewin@uni-mainz.de ist erforderlich. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 12 Personen begrenzt.
Das Programm hat das übergreifende Ziel, promovierende/promovierte sowie habilitierende Wissenschaftlerinnen, die an der JGU tätig sind, in ihrem beruflichen Karriereprozess zu begleiten. Damit verfolgt die Universität die Strategie, langfristig den Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich zu erhöhen.
Das kurz- bis mittelfristige Ziel des Mentoring-Programms ist es, die Vernetzung von Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen (in den Fachbereichen: Katholische und Evangelische Theologie, Sozialwissenschaften, Medien und Sport, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Philosophie und Philologie, Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaften, Geschichts- und Kulturwissenschaften sowie den Hochschulen für Musik und Kunst) zu fördern sowie die Promovendinnen, Post-Docs und Habilitandinnen dabei zu unterstützen, ihre professionellen Kompetenzen zu erweitern und Zugang zu informellen Strukturen und Netzwerken herzustellen. Außerdem dient das Projekt dazu, den Wissenschaftlerinnen wichtige Kontakte zu vermitteln, die ihnen auf ihrem weiteren Karriereweg Perspektiven eröffnen. Sie können sich mit den ungeschriebenen „Spielregeln“ des Wissenschaftsbetriebs vertraut machen.
Mittel- bis langfristig wird angestrebt, die Wissenschaftlerinnen gezielt dabei zu unterstützen, den Weg in eine Professur, in eine Leitungsposition im Universitätsmanagement oder in eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung erfolgreich zu realisieren und damit ihre Chancen auf sichere Beschäftigungsverhältnisse zu erhöhen. Das Projekt will daher an den individuellen Ausgangssituationen der Frauen ansetzen, um diese auf ihrem Karriereweg zu unterstützen.
Sie sind promovierende, promovierte oder habilitierende Wissenschaftlerin an der JGU?
Dann ist das Christine de Pizan Mentoring‑Programm genau das Richtige für Sie!
Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten und Sie auf Ihrem individuellen Karriereweg begleiten.
Das Mentoring bietet Ihnen:
- Die Begleitung Ihres individuellen beruflichen Wegs
- Die Erweiterung Ihrer Qualifikationen und Kompetenzen
- 1-zu-1-Mentoring mit Ihrer Mentorin / Ihrem Mentor
- Kollegialen Austausch mit anderen Mentees im Peer-Mentoring
- Ein begleitendes Coaching- und Workshop-Programm
Im Rahmen unseres Mentorings wird eine Wissenschaftlerin (Mentee) von einer/einem erfahrenen Wissenschaftler:in und/oder einer Führungskraft (Mentor:in) individuell begleitet, beraten und unterstützt und über einen längeren Zeitraum hinweg begleitet. Dabei geht es nicht nur um fachliche Weiterbildung, sondern auch um die Entwicklung von Kompetenzen, Selbstvertrauen und Karriereperspektiven.
Mentoring basiert auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt und einem offenen Austausch – oft in Form regelmäßiger Gespräche oder Feedbackrunden. Ziel ist es, der Mentee dabei zu helfen, ihre Ziele zu erreichen, Herausforderungen zu meistern und ihr volles Potenzial zu entfalten.
Das Programm richtet sich an Wissenschaftlerinnen in den Geistes- und Sozialwissenschaften (Fachbereiche 01-03 und 05-07), der Kunst und der Musik. Willkommen sind dabei Teilnehmerinnen, die an der JGU promovieren, habilitieren oder als Post-Doc oder Junior-Professorin arbeiten.
Von Vorteil ist, wenn Sie bereits eine grobe Vorstellung Ihrer beruflichen Zukunft haben, motiviert sind, sich intensiv mit Ihrer eigenen Vita auseinanderzusetzen, und das Mentoring aktiv für das Erreichen Ihrer Entwicklungsziele nutzen möchten. Das Mentoring findet jährlich statt – bewerben Sie sich, wenn Sie sich bereit dazu fühlen.
Voraussetzung ist zudem, dass Sie über die zeitlichen Kapazitäten verfügen, um am Programm teilzunehmen. Insbesondere in der Anfangsphase Ihrer Promotion kann dies schwierig sein. Promovierenden empfehlen wir daher eine Bewerbung im zweiten Jahr der Promotion.
Universität = Diversität. Wir fördern Vielfalt und Chancengleichheit und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig Ihrer Nationalität, ethnischen oder sozialen Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Orientierung oder Ihres Alters.
Ab sofort freuen wir uns über Ihre Bewerbung über unser Online-Formular.
Wenden Sie sich gerne an uns, sollten Probleme beim Ausfüllen des Formulars auftreten.
Nach Ende der Bewerbungsfrist sichten wir alle Bewerbungen und geben Ihnen bis zum 31.05.2026 eine Rückmeldung. Aussichtsreiche Kandidatinnen laden wir zu einem Gespräch ein.
Werden Sie ins Programm aufgenommen, erhalten Sie eine Einladung zur Auftaktveranstaltung, in der wir den weiteren Prozess gemeinsam besprechen.
Sie suchen Ihre:n Mentor:in selbst. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche, wenn Sie noch keine konkrete Idee haben.
Innerhalb der ersten Monate des Programms lernen Sie Ihre:n Mentor:in persönlich kennen. Gemeinsam treffen Sie eine Mentoring-Vereinbarung, in der Sie nach individueller Aushandlung die Rahmenbedingungen Ihrer Mentoring-Partnerschaft festhalten – z.B. wie sich der Kontakt gestaltet, Ort und Häufigkeit der Treffen, welche Erwartungen Sie haben, welche Bedarfe bestehen.
Als Mentee werden Sie während der gesamten Programmlaufzeit begleitet. Sie übernehmen eine aktive Rolle in der Mentoring-Partnerschaft: Ihre Ziele und Erwartungen sind zentral und die inhaltliche Vorbereitung der Treffen liegt bei Ihnen.
Basis der Mentoring-Beziehung sind Freiwilligkeit, gegenseitiges Wohlwollen, Respekt und Vertrauen. Die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit im Programm sind ein solidarisches Miteinander, ein respektvoller Umgang, wertschätzende Kommunikation, Vertraulichkeit und eine gewisse Verbindlichkeit (ggü. dem/der Mentor:in und dem Programm selbst).
Wir bieten begleitend zur Mentoring-Partnerschaft Veranstaltungen, Austauschforen und Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Mentees an.
…weil wir überzeugt davon sind, dass Frauen in Führungspositionen gehören! Deshalb arbeiten wir aktiv daran, die Chancen von Wissenschaftlerinnen unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Biographien langfristig zu verbessern. So wollen wir langfristig den Frauenanteil in Führungspositionen in der Wissenschaft und in der Forschung erhöhen und die Übernahme von Führungsverantwortung stärken.
Die interdisziplinären Lunch Lectures „Denkanstöße – Food for Thought“ geben einen Einblick in aktuelle (Forschungs-)Fragen und machen so Gender (Studies) Perspektiven, auch in ihrer Verschränkung mit anderen Macht- und Herrschaftsverhältnissen, sichtbar. Nach einem ca. 25-minütigen Impulsvortrag wird in lockerer Runde diskutiert.
Alle, die sich für Themen rund um Geschlecht und Intersektionalität interessieren, sind herzlich dazu eingeladen, sich status- und disziplinübergreifend auszutauschen und in entspannter Atmosphäre bei Kaffee und Tee zu vernetzen.
Please, bring your own lunch!
Im Sommersemester 2026 finden die Lunch Lectures in Kooperation mit dem Alle FLINTA*-Referat und dem Queer*-Referat des AStA statt.
Dienstag, 05.05.2026 | 12:15 | Hybrid
Menstruierende leisten alltäglich Vor- und Fürsorge und erfahren gleichzeitig, wie Sorge unsichtbar gehalten, eingeschränkt oder verwehrt wird. Mangelnde Infrastruktur, Stigmatisierung sowie diskriminierende Strukturen in der Gesundheitsversorgung prägen den Umgang mit Menstrualität und führen zu Ausschlüssen, die einen selbstbestimmten, gesundheitsfördernden und gerechten Umgang mit dem (nicht mehr) blutenden Körper verunmöglichen. Der Vortrag beleuchtet solche Praktiken der (Nicht-)Sorge und schlägt das Konzept der Menstrualität vor, um die Menstruation jenseits von Biologismen und Essentialisierung greifen zu können.
Dr. Sophie Bauer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ruhr-Uni Bochum. Sie interessiert sich für Geschlechter, Natur- und Technikverhältnissen im Kontext von Reproduktion und hat an der Goethe-Universität Frankfurt zu Menstrualität und Vergeschlechtlichung promoviert. Aktuell arbeitet sie an einem Postdoc-Projekt zu Affekten und ungewollter Schwangerschaft.
Sophie Bauer wird den Vortrag digital halten. Alle, die dem Vortrag nicht von einem eigenen Endgerät aus folgen können oder möchten, sind herzlich in die Rote Infobox eingeladen.
Ort: Online & Rote Infobox (am ReWi I), Jakob-Welder-Weg, 55128 Mainz
Dienstag, 26.05.2026 | 12:15 | Präsenz & Online
LGBTQIA+-Personen sind aufgrund von Minoritätenstress und einer Unterversorgung bzw. -inanspruchnahme im Gesundheitssystem einem erhöhten Risiko für somatoforme, Angst- und depressive (SAD) Störungen ausgesetzt. E-Mental-Health Intervention können hier eine leicht zugängliche und wirksame Möglichkeit zur Behandlung der SAD-Störungen bieten. Hierfür bedarf es eine Intervention, die queer-sensibel und speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten ist. LGBTQIA+-Personen sollten daher in den Entwicklungsprozess einbezogen werden.
Die Intervention soll einen sicheren Raum schaffen, der die Identitätsentwicklung fördert, und folgt dabei einem integrativen psychotherapeutischen Ansatz mit psychodynamischen, emotionsfokussierten und affirmativen Prinzipien. Dargestellte LGBTQIA+ Personas sollen das Nutzungserlebnis verbessern. Das Konzept umfasst Selbstmanagement-Inhalte, Fallgeschichten von LGBTQIA+-Personen mit SAD-Symptomen und Gruppentherapie-Sitzungen. In einer randomisiert-kontrollierten klinischen Studie (Förderung BMFTR, Förderkennzeichen 01KG2425) soll anschließend die Wirksamkeit der Intervention untersucht werden. Die Planung des Studiendesigns erfolgt ebenfalls unter einem partizipativen Ansatz. Der Beitrag präsentiert den Prozess und die Ergebnisse der Interventionsentwicklung sowie das Studiendesign für die anstehende klinische Studie.
Katharina Hoffers
- Psychologin M.Sc.
- in psychotherapeutischer Ausbildung
- wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe E-Mental-Health der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Unimedizin Mainz
Florian Jung
- Psychologe M.Sc.
- wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe E-Mental-Health der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Unimedizin Mainz
Der Vortrag findet in Präsenz statt und kann auch online verfolgt werden.
Ort: Rote Infobox (am ReWi I), Jakob-Welder-Weg, 55128 Mainz & Online
Mittwoch, 03.06.2026 | 12:15 | ONLINE
Wie lässt sich das Leben mit chronischen Erkrankungen verstehen – und wessen Wissen gilt dabei als relevant? Der Vortrag nimmt diese Frage am Beispiel äußerlich unsichtbarer chronischer Erkrankungen auf und richtet den Blick insbesondere auf deren vergeschlechtlichte Dimension.
Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Erfahrungswissen von Betroffenen eine zentrale, jedoch häufig marginalisierte Wissensform darstellt. Gerade bei unsichtbaren Erkrankungen geraten subjektive Erfahrungen unter Legitimationsdruck und werden im Spannungsfeld medizinischer Deutungen, gesellschaftlicher Normen und geschlechtsspezifischer Zuschreibungen verhandelt.
Der Vortrag setzt hier an und führt Theorieperspektiven der Gender- und Disability Studies mit erfahrungsbezogenem Wissen zusammen. Im Fokus steht dabei ein Verständnis von Wissen als Praxis: als verkörpertes und gelebtes Wissen, das in alltäglichen Auseinandersetzungen mit Krankheit entsteht und zugleich in kollektiven Kontexten hervorgebracht und geteilt wird. Auf diese Weise wird Erfahrungswissen nicht nur als Ergänzung zu theoretischen Zugängen gefasst, sondern als eigenständige Form der Wissensproduktion, die das Potenzial hat, bestehende Perspektiven auf chronische Erkrankungen zu erweitern.
Veronika Kourabas ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und derzeit im Rahmen einer Qualifizierungsstelle zur Hochschulprofessur an der Hochschule Niederrhein mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Diversity tätig. Zuvor arbeitete sie unter anderem an der Universität Bielefeld. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in intersektionalen Perspektiven auf Gesundheit und soziale Ungleichheit, in der erziehungswissenschaftlichen Gender-, Disability- und Rassismusforschung sowie in diskriminierungskritischen und diversitätssensiblen Perspektiven auf Soziale Arbeit und qualitative Sozialforschung.
Veronika Kourabas wird den Vortrag digital halten.
Ort: Online
Im Wintersemester 2025/26 fanden die Lunch Lectures in Kooperation mit dem Queer*Referat des AstA statt und beschäftigten sich mit der ‚autoritären Wende‘, Antifeminismus und Angriffen auf Wissenschaft.
Im Wintersemester 2024/25 fand die Reihe am Fachbereich 05 – Philosophie und Philologie und in Zusammenarbeit mit den Rechtswissenschaften zum Thema „Recht und Gerechtigkeit. Interdisziplinäre Perspektiven auf Geschlechter- und Gewaltverhältnisse“ statt.
Emotionale Herausforderungen, Umbruchphasen und strukturelle Rahmenbedingungen erzeugen ein Spannungsfeld zwischen Wissenschaft/Studium und Sorgeverantwortung. Fragen nach Vereinbarkeit und Umgangsweisen wird in den Veranstaltungen der Reihe „Keine Sorge(n)?! Eine Informations- und Austauschreihe zu Carearbeit und Universität“ nachgegangen.
Die Veranstaltungen werden in enger Kooperation mit dem Familien-Servicebüro organisiert und bieten sowohl fachkundige Orientierung als auch Raum für einen informellen und vertraulichen Austausch für Studierende, Promovierende und Beschäftigte, die sich im täglichen Spagat zwischen Universität und Sorgeverantwortung befinden.
Wir informieren hier zeitnah über die kommenden Veranstaltungen der Reihe.
Unter folgendem Link finden Sie das Jahresprogramm der Veranstaltungsreihe als PDF.
In den letzten Jahren hat der Begriff „Coaching” eine sehr weite Verbreitung erfahren.
Hier wird Coaching verstanden als ein individueller Beratungsprozess, in dem Themen der Berufsentwicklung und Karriereplanung im Fokus stehen sollen.
Coaching ist ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert und dient der Erhöhung und Förderung der Selbstreflexion und der Fähigkeit zur Selbsthilfe. Die gecoachte Person steht im Mittelpunkt, sie bringt ihre Themen ein und nach einer individuellen Zielklärung begleitet und hilft die/der Coach bei der Erreichung des Ziels – prozessorientiert und ohne vorgefertigte Lösungen, sondern unterstützend, damit Anliegen eigenständig bearbeitet und Kompetenzen und Fähigkeiten gestärkt werden können.
Einzelcoaching kann Ihnen u.a. die Möglichkeit geben
- Berufsentwicklung und Karriereplanung in Hinblick auf berufliche Ziele, Wünsche, Werte und Möglichkeiten zu reflektieren
- Karrierechancen zu identifizieren und deren Umsetzung voranzubringen
- sich zu strukturieren und zu positionieren ( z.B. bei der Übernahme neuer Aufgaben, einer Führungsposition)
Grundlagen sind Vertrauen, Freiwilligkeit und Diskretion
Referentin:
Den Coaching-Prozess begleitet Daniela Fahrnbach, qualifizierte Coach (am Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung der JGU Mainz).
Coachings sind in Präsenz, aber auch digital möglich.
Veranstaltungsform/Umfang:
4 Sitzungen je 90 Minuten (Abstand 2-3 Wochen zwischen den Sitzungen)
Zielgruppe:
- Verwaltungsmitarbeiterinnen aus dem technischen Bereich
- Mitarbeiterinnen der Verwaltung und Bibliothek
- Mitarbeiterinnen aus dem wissenschaftsstützenden Bereich
Die Anmeldung erfolgt individuell – Plätze je nach Kapazität.
Anreizmittel zur Bezuschussung selbstorganisierter, aufstiegsorientierter und eigenfinanzierter Fortbildungen für Mitarbeiterinnen aus Technik, Verwaltung und Bibliothek
Die Unterstützung der Fortbildungsbereitschaft von Mitarbeiterinnen ist der Johannes Gutenberg-Universität ein Anliegen. Deshalb stellt sie ihren Mitarbeiterinnen jährlich bis zu 2.000 € zur Bezuschussung selbstorganisierter, aufstiegsorientierter und eigenfinanzierter Fortbildung zur Verfügung. Damit sollen spezifische berufsbezogene Bildungsbedürfnisse berücksichtigt werden, welche nicht im Rahmen des internen Fortbildungsprogramms abgedeckt werden.
Das Ada‑Lovelace‑Projekt der JGU und des rheinland-pfälzischen Kompetenzzentrums fördert Mädchen und junge Frauen für MINT (Mathe, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Es bietet praxisnahe Workshops und Mentoring für Schülerinnen (ab Klasse 5), Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen. Ziel ist, Interesse zu wecken, Berufsperspektiven aufzuzeigen und nachhaltige Netzwerke zu stärken.
Das Irène Joliot‑Curie‑Programm ist eine Maßnahme innerhalb des Exzellenzclusters PRISMA++ und richtet sich an Frauen in allen wissenschaftlichen Karrierephasen. Es umfasst Blogbeiträge, Workshops, Trainings, Vorträge und Coachings zur gezielten Förderung von Wissenschaftlerinnen.
Habilitationsförderung für Medizinerinnen
Die Universitätsmedizin Mainz möchte den Frauenanteil bei den Habilitationen erhöhen und fördert klinisch tätige Medizinerinnen bei ihrem Habilitationsvorhaben durch befristete (Teil)-Freistellung von der Krankenversorgung.
MeMentUM ist das Mentoring‑Programm der Universitätsmedizin Mainz für promovierte Medizinerinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen aus Medizin, Zahnmedizin sowie Natur‑, Geistes‑ und Sozialwissenschaften.
Zielgruppe sind Frauen in der Endphase der Promotion oder direkt danach, die eine Führungsposition in der Hochschulmedizin oder Wirtschaft anstreben.
Es läuft über ein Jahr und bietet:
- 1:1 Menoring durch erfahrene Personen
- Workshops zur Stärkung fachlicher und methodischer Kompetenzen
- Netzwerkveranstaltungen zur Karriereförderung
Die Initiative „Meet female scientists“ ausgehend vom Fachbereich 09 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat sich zur Aufgabe gesetzt, Mädchen und junge Frauen für MINT-Themen zu begeistern. Wir möchten ein zeitgemäßes Bild von Wissenschaftlerinnen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften & Technik) vermitteln und dieses Berufsbild für Mädchen und junge Frauen zugänglich machen. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen ab der Mittelstufe, welchen durch verschiedene Veranstaltungsformate ein direkter Kontakt zu Wissenschaftlerinnen der JGU ermöglicht wird.
Role Models aus der MINT-Forschung geben Schülerinnen spannende Einblicke in ihre persönliche Story:
- Wie sind sie zu den Naturwissenschaften gekommen, was war schwierig oder hilfreich auf dem Weg dorthin?
- Mit was beschäftigen sie sich in ihrer Forschung und was begeistert sie an ihrer Arbeit?
- Vor allem zeigen sie aber eines: Die Person hinter der Wissenschaftlerin, die irgendwann auch einmal vor der Frage stand: Bin ich gemacht für MINT?
In Kurzprofilen stellen sich hier Wissenschaftlerinnen unterschiedlicher Fachdisziplinen vor. Darüber hinaus sind verschiedene Veranstaltungen geplant, in deren Rahmen sich Schülerinnen persönlich ein Bild von den wissenschaftlichen Arbeitsbereichen und Themenfeldern machen, eigene Fragen an Studentinnen und Wissenschaftlerinnen stellen und selbst Forschung hautnah in der Praxis erleben und ausprobieren dürfen.
Die Universität Mainz beteiligt sich am bundesweiten Girls‘ Day und bietet für Schülerinnen der 5. bis 12. Klasse ein vielseitiges Programm an naturwissenschaftlichen und technischen Projekten.
Das Ada-Lovelace-Projekt ist Teil des rheinland-pfälzischen Kompetenzzentrums für Frauen in MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Es führt Schülerinnen-Workshops sowie Angebote zur Studienorientierung durch, mit dem Ziel, Mädchen und junge Frauen für MINT und eine Laufbahn im MINT-Bereich zu begeistern.
Unser Beratungsangebot ist auch in englischer Sprache verfügbar. Haben Sie weitere Sprachbedarfe? Bitte sprechen Sie uns an.
Our counseling services are also available in English. Do you have any other language requirements? Please get in touch with us.