Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz steht für Internationalität, Vielfalt, Toleranz und ein respektvolles Miteinander. Jegliche diskriminierende Haltungen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, extremistische und radikale Bestrebungen, antisemitische, islamfeindliche oder gegen andere Religionsgemeinschaften gerichtete Bestrebungen, rassistische und homophobe oder gegen Minderheiten gerichtete Ideologien finden an unserer Universität keinen Platz. Und das soll auch so bleiben.
Die Universität bietet keine Plattform für Personen und Gruppierungen, die sich mit ihren Aktionen und Programmen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das Leitbild der JGU wenden.
An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz leben, lernen und arbeiten Menschen unterschiedlichster Überzeugungen, Voraussetzungen, Herkunft und Lebensweisen zusammen. Unser Campus soll ein sicherer Ort für alle unsere Mitglieder sein.
Sie haben auf dem Campus der JGU selbst etwas erlebt oder bei anderen mitbekommen, was Sie nicht genau einordnen können, aber als diskriminierend empfinden? Es gibt viele Fragen dazu, die Sie nicht beantworten können? Ein ungutes Gefühl belastet Sie im Zusammenhang mit dem Erlebten? Sie möchten darüber reden oder berichten und suchen professionelle Unterstützung? Dann können Sie sich bei der Antidiskriminierungsstelle der JGU melden.
Unter Diskriminierung verstehen wir Formen einer minder günstigen Behandlung aufgrund eines im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) geschützten Merkmals, Herabwürdigungen, Belästigungen, Stigmatisierungen aufgrund dieser tatsächlichen oder vermuteten Merkmale. Entscheidend für die Einstufung als Diskriminierung ist das Ergebnis, nicht das zugrundeliegende Motiv. Diskriminierung kann sowohl unmittelbar als auch mittelbar erfolgen und auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden.
Allgemein liegt eine Benachteiligung vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Beispielsweise wenn Studierenden die Teilhabe aufgrund ihrer Hautfarbe verwehrt wird.
Eine Benachteiligung liegt aber auch vor, wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleichbehandelt werden.
Unser qualifiziertes Beratungsangebot ist zeit- und ortsnahe. Die Räumlichkeiten sind selbstverständlich barrierefrei zugänglich. Die Anliegen können natürlich auch anonymisiert vorgebracht werden.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen:
In allen Varianten möglich:
Gendergerechte Sprache ist Teil einer reflektierten und Vielfalt abbildenden Sprachpraxis. § 4 Absatz 2 des HochSchG normiert, dass Hochschulen „insbesondere in ihren Satzungen und im dienstlichen Schriftverkehr die Grundsätze der geschlechtsgerechten Amts- und Rechtssprache“ zu berücksichtigen haben.
Sprache kann auf vielfältige Arten diskriminieren. Die JGU engagiert sich für eine reflektierte, respektvolle und Vielfalt abbildende Sprachpraxis.
In den Jahren 2020/2021 wurde an der JGU eine Handreichung (PDF) entwickelt und im Senat diskutiert, die unterschiedliche Aspekte diskriminierungsarmer Sprache aufgreift und praktische Beispiele und unterschiedliche Anwendungsebenen aufzeigt. Mit dieser Handreichung möchte die JGU ihre Mitglieder dazu anregen, ihre Sprachpraxis zu reflektieren und einen Anstoß sowie praktische Tipps zur Umsetzung einer diskriminierungsarmen Sprache geben. Dabei gibt sie über das Thema einer gendersensiblen Kommunikation hinaus Impulse in Hinblick auf eine Sprachpraxis, die andererseits bisher nur am Rande berücksichtigte Aspekte sprachlicher Diskriminierungsrisiken wie beispielsweise Alter, Klasse, Status, Behinderung, Hautfarbe oder Herkunft zu thematisieren und perspektivisch stärker mitzudenken.
Die im Folgenden aufgeführten Reflexionsfragen und Hinweise unterstützen bei einer diskriminierungssensiblen Veranstaltungsplanung und Durchführung. Veranstalter:innen sind ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Liste lediglich der Unterstützung dient und sie weder einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, noch alle aufgeführten Punkte für jede Veranstaltung umsetzbar/notwendig sind.