Die JGU setzt sich für Chancengerechtigkeit sowie ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander ein. Sie fördert die Teilhabe ihrer Mitglieder an universitären Prozessen und die bestmögliche Entfaltung ihrer individuellen Potenziale. Dies kann nur dort gelingen, wo mittelbare und unmittelbare Benachteiligungen abgebaut, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht, Perspektivenvielfalt ausgebaut, sowie Fähigkeiten, Erfahrungen und Talente in Forschung, Lehre, Studium und den administrativ-technischen Bereichen bestmöglich eingesetzt und gefördert werden.

Die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität berät und unterstützt die Universität bei der Entwicklung von Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung einer diversitätssensiblen und diskriminierungsarmen Universitätskultur. Dabei berücksichtigen wir

  • die individuelle Ebene
  • die institutionelle Ebene
  • die strukturelle Ebene
  • die Prozessebene
  • und eine universitätsübergreifende Ebene

Beratung

Erstberatung

Die Konzeption entsprechender Präventionsmaßnahmen

Kommunikations- und Veranstaltungsformate, die Gender- und Diversitätsforschung für Hochschulangehörige und die Öffentlichkeit zugänglich machen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, falls Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten. Der Termin kann digital, per Telefon und auch persönlich vor Ort stattfinden.

Unsere Website gibt es auch in Leichter Sprache.

Sie haben auf dem Campus der JGU selbst etwas erlebt oder bei anderen mitbekommen, was Sie nicht genau einordnen können, aber als diskriminierend empfinden? Es gibt viele Fragen dazu, die Sie nicht beantworten können? Ein ungutes Gefühl belastet Sie im Zusammenhang mit dem Erlebten? Sie möchten darüber reden oder berichten und suchen professionelle Unterstützung? Dann können Sie sich bei der Antidiskriminierungsstelle der JGU melden.

Unter Diskriminierung verstehen wir Formen einer minder günstigen Behandlung aufgrund eines im AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) geschützten Merkmals, Herabwürdigungen, Belästigungen, Stigmatisierungen aufgrund dieser tatsächlichen oder vermuteten Merkmale. Entscheidend für die Einstufung als Diskriminierung ist das Ergebnis, nicht das zugrundeliegende Motiv. Diskriminierung kann sowohl unmittelbar als auch mittelbar erfolgen und auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden.

Allgemein liegt eine Benachteiligung vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Beispielsweise wenn Studierenden die Teilhabe aufgrund ihrer Hautfarbe verwehrt wird.

Eine Benachteiligung liegt aber auch vor, wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleichbehandelt werden.

Unser qualifiziertes Beratungsangebot ist zeit- und ortsnahe. Die Räumlichkeiten sind selbstverständlich barrierefrei zugänglich. Die Anliegen können natürlich auch anonymisiert vorgebracht werden.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen:

In allen Varianten sind möglich:

Die JGU duldet in ihrem Bereich keine sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt oder Diskriminierung. Über die Vorgaben von § 3 IV AGG hinaus, die für alle Beschäftigten gelten, sieht sich die JGU in der Verantwortung, alle ihre Mitglieder vor solchen Handlungen und Verhaltensweisen zu schützen. Vor diesem Hintergrund hat der Senat in seiner Sitzung vom 29.04.2022 die folgende Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (PDF) beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zu sexualisierter Belästigung und Gewalt an der Hochschule.

Die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität steht Ihnen als Erstberatungsstelle zur Verfügung.

Wissenschaftskarrieren sind – aufgrund ihres hohen Maßes an inhaltlichen und zeitlichen Gestaltungsspielräumen, der Möglichkeit eigene Erkenntnisinteressen zu verfolgen, Wissen weiterzugeben und die eigene Berufsrolle relativ frei gestalten zu können – attraktiv. Um dieses Karriereziel zu erreichen, gilt es aber auch, eine verhältnismäßig lange Qualifizierungsphase unter unsicheren Beschäftigungsbedingungen, mit hohem Konkurrenz- und Leistungsdruck und vielfältigen Mobilitätserfordernissen, zu bewältigen. Auf dem Weg dahin weisen Karrieren eine mehrdimensionale Geschlechtersegregation auf institutioneller, professionsbezogener und personenbezogener Ebene (vgl. Kahlert 2013: Riskante Karrieren) auf. Mit steigender Qualifikationsstufe sinkt der Frauenanteil über sämtliche Fachrichtungen hinweg und die Wissenschaft verliert viele hoch qualifizierte Frauen, vor allem in der Phase nach der Promotion.

Dem wirkt die JGU aktiv entgegen, indem sie Gleichstellungsmaßnahmen differenziert auf die verschiedenen Karrierephasen, insbesondere die kritische Mid-Career-Phase nach der Promotion, sowie fachgruppenspezifisch ausrichtet.

Aufstiegsorientiertes Coaching für Verwaltungsmitarbeiterinnen im technischen Bereich, in Verwaltung und Bibliothek

In den letzten Jahren hat der Begriff „Coaching” eine sehr weite Verbreitung erfahren.

Hier wird Coaching verstanden als ein individueller Beratungsprozess, in dem Themen der Berufsentwicklung und Karriereplanung im Fokus stehen sollen.

Coaching ist ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert und dient der Erhöhung und Förderung der Selbstreflexion und der Fähigkeit zur Selbsthilfe. Die gecoachte Person steht im Mittelpunkt, sie bringt ihre Themen ein und nach einer individuellen Zielklärung begleitet und hilft die/der Coach bei der Erreichung des Ziels – prozessorientiert und ohne vorgefertigte Lösungen, sondern unterstützend, damit Anliegen eigenständig bearbeitet und Kompetenzen und Fähigkeiten gestärkt werden können.

Einzelcoaching kann Ihnen u.a. die Möglichkeit geben

  • Berufsentwicklung und Karriereplanung in Hinblick auf berufliche Ziele, Wünsche, Werte und Möglichkeiten zu reflektieren
  • Karrierechancen zu identifizieren und deren Umsetzung voranzubringen
  • sich zu strukturieren und zu positionieren ( z.B. bei der Übernahme neuer Aufgaben, einer Führungsposition)

Grundlagen sind Vertrauen, Freiwilligkeit und Diskretion

Referentin:
Den Coaching-Prozess begleitet Daniela Fahrnbach, qualifizierte Coach (am Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung der JGU Mainz). Coachings sind in Präsenz, aber auch digital möglich.

Veranstaltungsform/Umfang:
4 Sitzungen je 90 Minuten (Abstand 2-3 Wochen zwischen den Sitzungen)

Zielgruppe:

  • Verwaltungsmitarbeiterinnen aus dem technischen Bereich
  • Mitarbeiterinnen der Verwaltung und Bibliothek
  • Mitarbeiterinnen aus dem wissenschaftsstützenden Bereich

Die Anmeldung erfolgt individuell – Plätze je nach Kapazität.

Die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität kooperiert mit zahlreichen anderen Beratungsstellen und Einrichtungen, auf dem Campus und in der Stadt Mainz.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben berücksichtigen die Hochschulen die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen und verhindern oder beseitigen Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Alter oder sexueller Identität (§ 2 Abs. 3 HochSchG, Hochschulgesetz). Aufgabe der Hochschulen ist es laut Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern; unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts zu beseitigen und zu vermeiden. Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sicherzustellen. Die Hochschulen haben die Aufgabe die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Ebenen und in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, aktiv zu fördern (§ 4 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 3 HochSchG ).

In allen Phasen der Vorbereitung, Planung, Entscheidung und Durchführung einer Maßnahme sind mögliche geschlechtsspezifische Auswirkungen zu prüfen (Gender-Mainstreaming) (§ 4 Abs. 2 HochSchG). Bei der Benennung von Gremienmitgliedern gilt das Prinzip der Geschlechterparität (§ 37 Abs. 3 und 4 HochSchG), für die Wahl zum Senat und zum Fachbereichsrat (§ 37 Abs. 5 HochSchG). Zudem sind Berufungsverfahren gendergerecht zu gestalten; die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs / der künstlerischen Hochschule(n) ist an dem gesamten Berufungsverfahren von Beginn an zu beteiligen (§ 50 Abs 2 und § 4 Abs. 2 HochSchG).

Bei einem Besetzungsvorschlag für eine Professur ist die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten beizufügen (§ 50 Abs. 5 HochSchG).

Zu den Aufgaben des Senats der Universität gehört die Bestellung einer Senatsgleichstellungsbeauftragten (§ 4 Abs. 4 bis 7 HochSchG) und das Beschließen eines Gleichstellungsplans (gemäß § 14 LGG), der von dem Präsidium zu erstellen ist und alle sechs Jahre für die Dauer von sechs Jahren gilt (§ 4 Abs. 10 HochSchG). Im Gleichstellungsplan sind Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung enthalten (§ 4 Abs. 10 HochSchG). Auch der Fachbereichsrat soll für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen (§ 4 Abs. 8 HochSchG), deren Aufgaben und Mitwirkung denen der Gleichstellungsbeauftragten des Senats auf der Ebene des Fachbereichs entspricht (§ 4 Abs. 5 HochSchG).

In Teilen ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu berücksichtigen.

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfolgt mit ihrem Rahmenplan zur Gleichstellung der Geschlechter (PDF) das Ziel, ein diskriminierungsfreies und chancengerechtes Umfeld für alle Universitätsmitglieder zu schaffen. Der Plan dient als strategischer Leitfaden, um strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Universität zu fördern.

Zentrale Maßnahmen umfassen die Förderung von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen, die geschlechtergerechte Gestaltung von Berufungsverfahren und die Implementierung von Gender-Mainstreaming in universitären Entscheidungsprozessen. Die Gleichstellungsbeauftragten des Senats und der Fachbereiche spielen dabei eine aktive Rolle und sind in Gremien und Berufungskommissionen eingebunden.

Der Rahmenplan wird regelmäßig aktualisiert und durch konkrete Gleichstellungspläne der Fachbereiche ergänzt, um eine nachhaltige und wirksame Gleichstellungspolitik an der JGU sicherzustellen.


Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde im Rahmen des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder gefördert. Dieses Programm unterstützt Hochschulen dabei, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft nachhaltig zu fördern – insbesondere durch mehr Professorinnen, gezielte Nachwuchsförderung und strukturelle Verbesserungen.

An der JGU umfasst das Gleichstellungskonzept:

  • Karriereförderung für Wissenschaftlerinnen durch Programme wie ProWeWin, Christine de Pizan-Mentoring und MeMentUM,
  • mehr Frauen in Spitzenpositionen, etwa durch gezielte Berufungsmaßnahmen,
  • die gezielte Ansprache von Studentinnen in unterrepräsentierten Fächern, insbesondere im MINT-Bereich.

Mit diesen Maßnahmen setzt die JGU Impulse für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der akademischen Laufbahn.


Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz setzt sich aktiv für ein respektvolles und sicheres Umfeld für alle Universitätsmitglieder ein. Sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Diskriminierung werden an der JGU nicht toleriert. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der Senat am 29. April 2022 eine aktualisierte Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (PDF) verabschiedet, die die vorherige Version von 2013 ersetzt.

Diese Richtlinie gilt für alle Mitglieder der Universität – Studierende, Beschäftigte und Lehrende – und verpflichtet die Institution, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus präventive Maßnahmen zu ergreifen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Dazu gehören klare Beschwerdewege, vertrauliche Ansprechstellen und gezielte Schulungsangebote.

Mit dieser Richtlinie bekennt sich die JGU zu einer aktiven Schutzkultur, die die Würde und Integrität jedes Einzelnen wahrt.


Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfolgt mit ihrer Diversitätsstrategie das Ziel, ein inklusives und chancengerechtes Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, sozialem Hintergrund, sexueller Identität oder Lebenssituation.

In einem breiten partizipativen Prozess entwickelt, bildet die Strategie die Grundlage für ein nachhaltiges Diversity-Management und die Förderung einer respektvollen, offenen Hochschulkultur. Vielfalt wird dabei als Stärke verstanden: Sie bereichert Lehre, Forschung und Campusleben und verlangt zugleich ein aktives, strukturelles Engagement auf allen Ebenen der Universität.


Alle Grundlagen und Richtlinien finden Sie auch gesammelt in unserem Download Center.

Gemäß § 4 Abs. 8 HochSchG soll der Fachbereichsrat für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte und für den Fall der Verhinderung mit denselben Aufgaben, Rechten und Pflichten in der Regel eine Stellvertreterin bestellen. Die Hochschule macht ihren Mitgliedern und Angehörigen die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und deren Stellvertreterinnen in geeigneter Weise bekannt.

Ihr Handlungsfeld umfasst im weiteren Sinne alle Aufgaben des Fachbereichs, wie sie in § 86 Abs. 2 HochSchG aufgeführt sind mit Blick auf:

  • die Umsetzung des Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern;
  • die gendergerechte Gestaltung von Berufungsverfahren. Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ist an dem gesamten Berufungsverfahren von Beginn an zu beteiligen; dies gilt entsprechend für die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule für Musik Mainz und der Kunsthochschule Mainz;
  • des Weiteren ist sie bei mündlichen Prüfungen auf Antrag der Studierenden teilnahmeberechtigt (§ 26 Abs. 3 Nr. 5 HochSchG).

Zur Wahrnehmung der obenstehenden Aufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche gemäß § 4 Abs. 8 HochSchG auf ihren Antrag von ihren Dienstaufgaben im erforderlichen Umfang freizustellen und mit den zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Mitteln auszustatten. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche sind in allen Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, zur Verschwiegenheit sowie dem Datenschutz verpflichtet. Sie müssen insbesondere Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen einer Beteiligung erhalten haben, vor unbefugter Offenlegung schützen und dürfen ohne die vorherige Einwilligung der Betroffenen personenbezogene Daten nicht verarbeiten (§ 4 Abs. 7 HochSchG).

Darüber hinaus gilt für die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche § 4 Abs. Satz 3 HochSchG: Überträgt eine Gleichstellungsbeauftragte, die freigestellt ist, einer Stellvertreterin Aufgaben zur eigenständigen Erledigung, wird die Stellvertreterin anteilig in dem Umfang, der den übertragenen Aufgaben entspricht, anstelle der Gleichstellungsbeauftragten freigestellt.

An der Johannes Gutenberg‑Universität Mainz (JGU) sind die Gleichstellungsbeauftragten von Anfang bis Ende integrale Mitglieder der Berufungskommissionen. Sie nehmen mit beratender Stimme an allen Phasen – von der Einrichtung der Professur bis zur endgültigen Beschlussfassung im Fachbereichsrat – teil und können jederzeit eigene Stellungnahmen einbringen, die in Senat, Präsidium und Ministerium wirksam werden.

Ihre zentrale Aufgabe liegt darin, ein gendergerecht gestaltetes Verfahren sicherzustellen: Sie achten darauf, dass strukturbedingte Benachteiligungen abgebaut werden, Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange keine Parität vorliegt, und dass berufliche Lebenszeiten einschließlich familienbedingter Auszeiten angemessen gewürdigt werden.

Die Mitwirkung ist gesetzlich in § 50 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Hochschulgesetzes RLP verankert und wird durch die JGU-Richtlinien ergänzt.

Damit tragen sie wesentlich zu Transparenz, Fairness und institutioneller Gleichstellung bei – entscheidend für chancengerechte Berufungskulturen und die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der JGU.

Im Rahmen des Projekts gender- und diversitätsgerechte Berufungsverfahren unterstützen wir Sie gerne.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche als PDF.

Gleichstellungsbeauftragte des SenatsUniv.-Prof. Dr. Sylvia Thiele (FB 05 – Romanisches Seminar)
Assistent:innen der GleichstellungsbeauftragtenAyşe Gürel, C.R. Raffele
StellvertreterinIrene Elisabeth Bonn

Gemäß § 4 Abs. 4 HochSchG bestellt der Senat einen Ausschuss für Gleichstellungsfragen und auf dessen Vorschlag für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte und für den Fall der Verhinderung mit denselben Aufgaben, Rechten und Pflichten in der Regel eine Stellvertreterin; von diesen soll eine Hochschulbedienstete im Sinne des § 46, eine andere ein weibliches Mitglied der Hochschule sein.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen, und kann dem Präsidium auf diesen Gebieten Maßnahmen vorschlagen (§ 4 Abs. 5 HochSchG).

  • Unterstützung des Präsidiums, der übrigen Organe der Hochschule und der von diesen gebildeten Ausschüssen bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach § 4 Abs. 1 bis 3 HochSchG.
  • Regelmäßiger Bericht an das Präsidium und den Senat über ihre Tätigkeit  (§ 4 Abs. 5 HochSchG).
  • Mitwirkung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen (§ 4 Abs. 5 HochSchG).
  • Teilnahme an mündlichen Prüfungen auf Antrag Studierender (§ 26 Abs. 3 Nr. 5).

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist sie rechtzeitig und umfassend über alle Maßnahmen zu unterrichten, an denen sie mitwirken kann, sie kann Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen; ihre Stellungnahmen sind den Unterlagen beizufügen (§ 4 Abs. 5 HochSchG).

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in allen Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, zur Verschwiegenheit sowie dem Datenschutz verspflichtet. Sie muss insbesondere Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen einer Beteiligung erhalten hat, vor unbefugter Offenlegung schützen und darf ohne die vorherige Einwilligung der Betroffenen personenbezogene Daten nicht verarbeiten (§ 4 Abs. 7 HochSchG).

Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen ist ein Gremium, das sich für die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität einsetzt. Er existiert seit dem Sommersemester 1986. Laut Hochschulgesetz gehören zu den Aufgaben des Senatsausschusses:

  • die Erstellung eines Vorschlages für den Senat zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen (für die Dauer von drei Jahren) (§ 4 Abs. 4 HochSchG);
  • die Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§ 4 Abs. 6 HochSchG).

Der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen arbeitet unter dem Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten (des Senats) und setzt sich aus je drei Vertreter:innen aller Statusgruppen zusammen: Studierende, Mitarbeiter:innen aus dem Bereich Medizin, Technik und Verwaltung, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Professor:innen. Beratend hinzugezogen wird der Präsident und der Personalrat.

Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. Sylvia Thiele, Gleichstellungsbeauftragte des Senats
Geschäftsführung: Daniela Fahrnbach, Gleichstellungsreferentin

Die Landeskonferenz (LaKoF) ist ein Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten und weiterer Akteur:innen der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Rheinland-Pfalz im Chancengleichheitsbereich.

Die Bundeskonferenz (bukof) ist die geschlechterpolitische Stimme im wissenschafts- und hochschulpolitischen Diskurs. In der bukof sind alle verbunden, die Struktur und Kultur von Hochschulen in Deutschland geschlechtergerecht gestalten. Die bukof ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Mitglieder sind die Hochschulen, vertreten durch Gleichstellungsakteur:innen, Mitarbeiter:innen und Funktionsträger:innen im Chancengleichheitsbereich an Hochschulen und Mitarbeiter:innen in den Geschäftsstellen der Landeskonferenzen.

Die bukof bietet allen Gleichstellungsakteur:innen an Hochschulen eine gemeinsame Plattform. Sie dient dem wechselseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch zu hochschul- und gleichstellungspolitischen Themen auf Landes-, Bundes- und Hochschulebene. Neben der Vernetzung und dem Austausch berät die bukof auf Bundesebene Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsverwaltung.

Gendergerechte Sprache ist Teil einer reflektierten und Vielfalt abbildenden Sprachpraxis. § 4 Absatz 2 des HochSchG normiert, dass Hochschulen „insbesondere in ihren Satzungen und im dienstlichen Schriftverkehr die Grundsätze der geschlechtsgerechten Amts- und Rechtssprache“  zu berücksichtigen haben.

Sprache kann auf vielfältige Arten diskriminieren. Die JGU engagiert sich für eine reflektierte, respektvolle und Vielfalt abbildende Sprachpraxis.

In den Jahren 2020/2021 wurde an der JGU eine Handreichung (PDF) entwickelt und im Senat diskutiert, die unterschiedliche Aspekte diskriminierungsarmer Sprache aufgreift und praktische Beispiele und unterschiedliche Anwendungsebenen aufzeigt. Mit dieser Handreichung möchte die JGU ihre Mitglieder dazu anregen, ihre Sprachpraxis zu reflektieren und einen Anstoß sowie praktische Tipps zur Umsetzung einer diskriminierungsarmen Sprache geben. Dabei gibt sie über das Thema einer gendersensiblen Kommunikation hinaus Impulse in Hinblick auf eine Sprachpraxis, die andererseits bisher nur am Rande berücksichtigte Aspekte sprachlicher Diskriminierungsrisiken wie beispielsweise Alter, Klasse, Status, Behinderung, Hautfarbe oder Herkunft zu thematisieren und perspektivisch stärker mitzudenken.

Die Stärkung und aktive Weiterentwicklung einer diskriminierungsfreien, chancengerechten und diversitätssensiblen Kommunikations-, Arbeits-, Lehr-, Lern- und Forschungskultur ist der JGU ein wichtiges Anliegen. Unter Berücksichtigung unterschiedlicher fachspezifischer Bedarfe und Voraussetzungen entwickeln wir gerne mit Beschäftigten der JGU konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Arbeitsbereiche.

Der Tätigkeitsbereich Gleichstellung unterstützt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte beim Abbau struktureller Hürden sowie der Gewährleistung eines geschlechtergerechten Universitätsumfeldes und hat darüber hinaus das Ziel, Chancengleichheit in allen Bereichen herzustellen und mit intersektionaler Perspektive zu verändern.

Die Koordinationsstelle Diversität hat die Aufgabe, alle Mitglieder unserer Universität bezüglich diversitätsrelevanter Fragestellungen zu sensibilisieren, zu beraten und zu unterstützen.

Die Antidiskriminierungsstelle setzt Maßnahmen gegen Diskriminierung um. JGU-Mitglieder, die Diskriminierung auf dem Campus erlebt haben oder Fragen zu Diskriminierung haben, können sich hier beraten lassen.

Nutzen Sie unsere Angebote, werden Sie aktiv und suchen Sie die Ansprechpersonen auf, die Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen können.

Als Mitglied der JGU können Sie sehr gerne mit uns in Kontakt treten, wenn Sie Vorschläge zur Weiterentwicklung einer diskriminierungsfreien und diversitätssensiblen Universitätskultur haben. Gerne bringen wir diese in die Diskussion z.B. im Rahmen des Senatsausschusses für Gleichstellungsfragen oder den Arbeitskreis Diversität ein.